Archiv für 6. Februar 2008
OLG Schleswig Urteil vom 25.10.2007, 16 U 70/07 – Aufgrund eines Haustürkaufs über mehrbändige Buchwerke hat das Gericht die gestalterischen und inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach § 355 Abs. 2 BGB festgestellt. Auch das OLG Schleswig hält die Musterbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV für unwirksam. Ausdrücklich wird vom OLG entschieden, dass die Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers keinen Gesetzescharakter habe. Diesen Beitrag weiterlesen »




