Archiv für 8. Februar 2008
Angesichts der zahlreichen Abmahnungen von Online-Shops und und Auktions-Teilnehmer, lohnt sich immer wieder der Blick in die Grundlagenentscheidungen: Der Budesgerichtshof (BGH) hatte schon im Jahr 2000 in Fällen des Rechtsmissbrauchs in einer Mehrfachabmahnung gesehen. (Urteile vom 6. April 2000 – I ZR 75/98, I ZR 76/98, I ZR 67/98 und I ZR 114/98). Dieser Rechtsprechung sind bislang die Untergerichte gefolgt. Dennoch sind die in den Verfahren angerufenen Land- und Oberlandesgerichte sehr zurückhaltend vorgegangen: Als Rechtsmissbrauch wurde nur anerkannt, was der BGH ausdrücklich für eine bestimmte Konstellation anerkannt hatte.
Zu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 21. Januar 2008 – 2 BvR 1219/07 – Nicht direkt aus dem IT-Recht stammt ein neuer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Durchsuchung einer Arztpraxis und der dort geführten Abrechnungsdaten. Nach mehreren Entscheidungen aus den letzen Jahren, muss das Verfassungsgericht immer noch eine überaktive Ermittlungstätigkeit im Einzelfall unterbinden. Es fragt sich, warum die zur Kontrolle der Durchsuchungen bestellten Gerichte die entsprechenden Durchsuchungsanordnungen ausstellen oder – wenn die Maßnahme wegen Gefahr im Verzug angeordnet wurde – nachträglich bestätigen. Zahlreiche Ermittlungen und in den Medien gelobte Polizeierfolge (Groß angelegte Durchsuchungen gegen Markenpiraten, Softwarefälscher, Urheberrechtsverletzer bei Musiktauschbörsen) haben eben auch unbescholtene Bürger getroffen. Nicht ausreichen dürfen, so jetzt das BVerfG ausdrücklich: „vagen Anhaltspunkte oder bloßen Vermutungen”. Diesen Beitrag weiterlesen »




