Archiv für 12. April 2008
LG Hamburg, Urteil vom 18.01.2008, 324 O 507/07 – Nach dem Urteil besteht ein Unterlassungsanspruch aus allgemeinem Persönlichkeitsrecht (Resozialisierung) bei elektronischen Pressearchiven, hier: Ein Dossier in Spiegel online. Bei der Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Resozialisierungsgedanken des Strafvollzugsrechts kann demnach das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) so weit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) des Betroffenen zurückstehen, dass dieser erfolgreich einen Unterlassungsanspruch geltend machen kann.




