Archiv für 2. Juni 2008
OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2007, Az. 10 ME 241/07 – Leitsätze des Bearbeiters: Bei der Verlinkung auf pornographische Inhalte muss der Anbieter der Links ein Altersverifikationssystem für den Zugang einrichten. Ein solches System darf nur Erwachsenen Zugang gewähren. Wird der Zugang von Jugendlichen nicht wirksam unterbunden, ist eine rechtliche Untersagungsverfügung durch die Medienaufsicht verhältnismäßig.Mit der vorliegenden Entscheidung werden zu den Themen Haftung für Linksammlungen, Sperrung von Internetseiten, Jugendgefährdende Medien im Internet und Altersverifikation die bisherigen Diskussionen in einem Fall zusammengefasst. Zahlreiche Angebote des Internet können künftig gesperrt werden, legt man die Maßstäbe dieser Entscheidung an. Deutsche Anbieter von Porno-Links werden hinsichtlich der erforderlichen Altersverifikation nachrüsten müssen.




