Archiv für 19. Juni 2008
Oberlandesgericht Frankfurt a. M., Urteil v. 29.04.2008 – Az.: 11 U 32/04 (Kart) – Der Automobilhersteller Volkswagen (VW) soll nach diesem Urteil einen Anspruch auf eine zweistellige Domain haben. Nach der Auffassung der Richter habe die zentrale Vergabestelle für deutsche Domains, die DENIC kartellrechtlich eine marktbeherrschende Stellung i. S. d. § 19 Abs.2 Nr.1 GWB. Da nun Volkswagen gegenüber Konkurrenten wie den Bayerischen Motorenwerken (BMW), die im Internet unter der Domain ´bmw.de´ auftreten können schlechter gestellt seien, bestehe ein Anspruch auf die zweistellige Domain. Einen Grund für die Ungleichbehandlung hielt das Gericht sachlich nicht gerechtfertigt.




