Archiv für 20. Juni 2008

Dr. Wolfgang Schäuble sieht das als Schaltstelle der Terrorabwehr und will Online-Durchsuchungen, Videoüberwachung von Wohnungen und das Abhören von Telefonen möglich machen. Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen -Gesetz “zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” debattierte der Bundestag (heute) am Freitag, dem 20. Juni, in Erster Lesung.

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LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.12.2006, Az. 4 TaBV 21/06 – Betriebsvereinbarungen (BV) über Videoüberwachung sind in Betriebsräumen zulässig, wenn hierzu ein begründeter Anlass besteht. Ein solcher Anlass kann bei einem Postbeförderungsunternehmen durch Beschädigung oder teilweisen bzw. vollständigen Verlust in mehreren Fällen gegeben sein. Eine zu dem Thema ist zulässig, wenn Sie vorsieht:

  1. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht.
  2. Dies erstreckt sich auch auf die Inbetriebnahme und Prüfung bei der Videoüberwachung.
  3. Im Innenbereich darf eine solche Maßnahme nur für einen beschränkten Zeitraum erfolgen.
  4. Im Außenbereich sind Videoüberwachungen dauerhaft zum Zweck des Schutzes vor Straftaten – insb. Eigentumsdelikten und Beschädigungen – zulässig.

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Bislang ist das Thema ´ von Portalen / Foren-Betreibern´in der Rechtsprechung vorwiegend unter dem Aspekt für beleidigende Äußerungen und Urheber- und Markenrechtsverletzungen durch eingestellte Inhalte (Content in Form von Bildern, Videos, Texten) behandelt. Auf einen wesentlichen, weiteren Aspekt hat Prof. Dr. Spindler beim a-i3/BSI Symposium 2008 in Bochum hingewiesen: Bei Fehlfunktion des Portals können auc den Nutzern Schadensersatzansprüche zustehen. Dies könne auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht vollständig ausgesschlossen werden. Die wesentlichen Inhalte des Beitrags wurden am 17.06.08 von Dipl. Jur. Dienstbach für die JurPC zusammen gefaßt.

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Siegfried Exner
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