Archiv für 3. Juli 2008
LG München I, Urteil vom 21.05.2008, Az. 21 O 10753/07 – In einer umfangreichen Entscheidung hat das LG München I ein Grundlagenurteil zum Recht an digitalen Fotographien und den Nachweis der Urheberschaft vorgelegt. An dieser Entscheidung werden sich künftige Urteile messen lassen müssen. Hier sei zunächst nur die Entscheidung insoweit wieder gegeben, als sie sich mit dem Nachweis des Urheberrechts eines Fotographen durch Nachweis einer Fotoserie befaßt. Der Fotograph kann nach dem Gericht für sich einen Beweis des ersten Anscheins in Anspruch nehmen, wenn er eine ganze Fotoserie vorlegen kann, die unstreitig von ihm stammt.
Die bisherige Praxis der Einholung von Bonitätseinkünften wird eingeschränkt. Auf der Sitzung des Düsseldorfer Kreises, des Versammlung der obersten Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereicham 17./18. April 2008 in Wiesbaden, wurden die datenschutzrechtlichen Bedenken erörtert. Auskünfte sind demnach gemäß § 29 Absatz 2 Nr. 1a BDSG grundsätzlich nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt wurde. Die Versammlung faßte entsprechend folgenden Beschluss:




