Archiv für 4. Juli 2008
LG Bielefeld, Beschluss vom 18.04.2008, 17 O 66/08 – Eine Widerrufbelehrung muss E-Mail enthalten, in Textform erfolgen und Wertersatz klären. – Das LG Bielefeld hat ein Drittunterwefung unter eine Abmahnung ausreichen lassen, durch die ein Abgemahnter eBay-Verkäufer seinem Abmahner die strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber einer Wettbewerbszentrale entgegenhielt. Entgegen dem OLG Frankfurt hat das LG Bielefeld den Willen des Verletzers ausreichen lassen, in Zukunft gleichartige Verstöße zu unterlassen. Das OLG Franfurt hatte demgegenüber auf den erkennbaren Willen des Erklärungsempfängers abgestellt, dass dieser die Unterwerfungserklärung annehme und ggf. die gerügte Rechtsverletzung auch aktiv verfolge. (Vgl. nun erneut OLG Frankfurt – “aufgedrängte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung” )
In der Praxis wird immer wieder gefragt, ob eine Faxnummer zu den Pflichtangaben beim Fernabsatz gehört. Dies ist zu verneinen. In einer schon im Juli 2007 ergangenen Entscheidung des OLG Hamburg ist dies in aller Kürze und Entschiedenheit festgestellt worden. Die Angeb einer Faxnummer kann wünschenswert sein – Pflicht ist sie nach dieser Entscheidung nicht!




