Archiv für 16. Juli 2008

, Urteil vom 16. Juli 2008 – VIII ZR 348/06 – Der Bundesgerichtshof hat endlich dem Wildwuchs in der Marekting-Branche ein Ende gesetzt. Dabei stellte das Gericht fest, dass einige der gebräuchlichen Klauseln bei -Systemen unzulässig sind.

  1. Die erste Klausel betrifft das Opt-Out für die Zusendung von per SMS, Post und . Dies sei nicht schon nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unzulässig, da die Anforderungen an diese gesetzliche Regelung erfüllt würden. Es sei aber ein Verstoß gegen § 7 Abs. 3 UWG gegeben.
  2. Die zweite Klausel zur Erhebung des Geburtsdatums eines Kunden und Teilnehmer an einem -System sei nach dem dagegen nicht zu beanstanden.
  3. Die dritte Klausel zur Weitergabe von Informationen von Partnerunternehmen im -System bewertete der nicht am Maßstab des § 307 BGB und erkannte damit auf die (zivilrechtliche) Zulässigkeit des Verhaltens.

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, Beschluss vom 30.06.2008 Az. 81 Ss-OWi 49/08 – Wer ein mit eingebautem (“Navi”) hat, darf dieses nicht wie andere Navigationsgeräte während der Fahrt programmieren oder aus der Halterung nehmen. Zu diesem Schluss kommt das OLG , denn es sieht durch § 23 Abs. 1a StVO alle Bedienfunktionen des Geräts erfaßt. Wer sich den Gesetzestext ( siehe unten ) anschaut muss feststellen: Da hätte der Gesetzgeber genauer formulieren sollen! Schließlich gibt es ja auch noch MP3-Payer, portable Radios, etc. die einen Fahrer in ähnlicher Weise ablenken könnten. Oder hielt der Normgeber das Sprechen während der Fahrt für besonders gefährlich?

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