Archiv für 16. Juli 2008
BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 – VIII ZR 348/06 – Der Bundesgerichtshof hat endlich dem Wildwuchs in der Marekting-Branche ein Ende gesetzt. Dabei stellte das Gericht fest, dass einige der gebräuchlichen Klauseln bei Payback-Systemen unzulässig sind.
- Die erste Klausel betrifft das Opt-Out für die Zusendung von Werbung per SMS, Post und E-Mail. Dies sei nicht schon nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unzulässig, da die Anforderungen an diese gesetzliche Regelung erfüllt würden. Es sei aber ein Verstoß gegen § 7 Abs. 3 UWG gegeben.
- Die zweite Klausel zur Erhebung des Geburtsdatums eines Kunden und Teilnehmer an einem Payback-System sei nach dem BGH dagegen nicht zu beanstanden.
- Die dritte Klausel zur Weitergabe von Informationen von Partnerunternehmen im Payback-System bewertete der BGH nicht am Maßstab des § 307 BGB und erkannte damit auf die (zivilrechtliche) Zulässigkeit des Verhaltens.
Köln, Beschluss vom 30.06.2008 Az. 81 Ss-OWi 49/08 – Wer ein Handy mit eingebautem Navigationsgerät (“Navi”) hat, darf dieses nicht wie andere Navigationsgeräte während der Fahrt programmieren oder aus der Halterung nehmen. Zu diesem Schluss kommt das OLG Köln, denn es sieht durch § 23 Abs. 1a StVO alle Bedienfunktionen des Geräts erfaßt. Wer sich den Gesetzestext ( siehe unten ) anschaut muss feststellen: Da hätte der Gesetzgeber genauer formulieren sollen! Schließlich gibt es ja auch noch MP3-Payer, portable Radios, etc. die einen Fahrer in ähnlicher Weise ablenken könnten. Oder hielt der Normgeber das Sprechen während der Fahrt für besonders gefährlich?




