Archiv für 1. August 2008
Als Kampfansage gegen die Meinungsfreiheit in Foren kann das Urteil des AG München aufgefasst werden. Ein Abmahnschreiben war anonymisiert und als PDF in einem Forum online gestellt worden. Der entsprechende abmahnende Anwalt klagte nun und wollte auch die Veröffentlichung seines Schreibens selbst versilbert haben, zudem diverse Auskünfte und – natürlich – konnte auch Unterlassung verlangt werden. Das AG München gab dem Kläger also überwiegend Recht und wies nur den Zahlungsanspruch zurück.




