Archiv für 4. August 2008
Bislang halten sich Bücher zu Blog – Software bedeckt, wenn es um die Inhalte der Veröffentlichungen geht. Ebenso sind bislang die Juristen bei dem Thema Blogs & Urheberrecht zurückhaltend. zwar gibt es vereinzelte Entscheidungen, doch so recht mag sich niemand des Themas annehmen. Nachfolgend der zweite Teil der Einführung “Blogs & Urheberrecht – (k)ein Thema?”
Teil B. I. Die Notwendigkeit einer Abhandlung “Blogs & Urheberrecht” - Bislang halten sich Bücher zu Blog- Software bedeckt, wenn es um die Inhalte der Veröffentlichungen geht. Ebenso sind bislang die Juristen bei dem Thema zurückhaltend. Zwar gibt es vereinzelte Entscheidungen, doch so recht mag sich niemand des Themas annehmen. Bis jetzt. Als Teil A der Initiative “Blogs & Urheberrecht” ist der Teil „Einführung in das Urheberrecht” für Blogger von Adrian Schneider bei telemedicus.info erschienen. Dieser Einführungsaufsatz deckt schon den Großteil der zu berücksichtigenden “klassischen” Rechtsfragen und -Antworten aus dem Urheberrecht ab. Bevor nun die anstehenden Einzelfragen geklärt werden, soll als Teil B eine Übersicht über (I.) die Notwendigkeit einer weiteren Abhandlung, (II.) die Fragestellung und Abgrenzung und (III.) die rechtliche Fragen zu den technischen Besonderheiten der mit der Bezeichnung Blog verbundenen Fragestellungen folgen.
Landgericht Duisburg, Urteil vom 31.07.2008, Az. 41 O 17/99 – Trotz der Lockerung des Standsrechts und auch des Rechtsberatungsgesetzes sind nicht alle Werbemaßnahmen erlaubt. Die Beschränkung der Werbemaßnahmen gilt auch für Online-Werbung und damit die Angaben auf der eigenen Internet-Seite ( einschl. Impressum!). Wer als Steuerberater auftritt, der muss auch Steuerberater sein! Auch ein vereinzelter Hinweis auf die ausländische Herkunft der Bezeichnung berechtigt reicht nicht aus die Angabe im Inland zu führen. Ein Kontierservice, der die entsprechenden Voraussetzungen des Steuerberaters in Deutschland nicht erfüllte, war per Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen worden. Wird – wie hier – eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und gegen diese verstoßen, so ist die Vertragsstrafe – hier 10.100 EUR – verwirkt.




