Archiv für 10. August 2008
Der Artikel über die wohl prominenteste Business-Plattform in Deutschland, Xing in der FAZ vom 10.08.2008 unter der Überschrift “Die große Zeitvernichtungsmaschine” fiel deutlich und vernichtend aus: Ziel verfehlt, setzen, sechs! Von der Ankündigung der Business-Plattform geschäftliche Kontakte zu erleichtern oder auch nur zu fördern, hatte der Autor, Friedhelm Weidlich nichts bzw. nicht viel entdecken können. Welche konkreten Erwartungen er hatte und welche Kontaktversuche er unternommen hatte, darüber wird nicht viel berichtet. Dies hätte viel zur Nachvollziehbarkeit des Artikels beigetragen. Dennoch zeigt sich, dass die etablierten Medien nach der ersten Euphorie zunehmend kritisch über die Online-Produkte des Web 2.0 berichten. Dabei wird auch mangelnde Sensibilität mit den Nutzerdaten und dem Umgang mit den Nutzern selbst ebenfalls thematisiert.
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BGH, Beschluss vom 15.07.2008, Az. X ZB 8/08 – Der BGH hat erneut zum Thema der zulässigen Form der Übersendung einer Berufungsschrift zu entscheiden gehabt. Vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen an die Einfachheit der Bürotechnik und die Schwerfälligkeit bei der Vergabe und Realisierung von Signaturen, ist es kein Wunder, dass der BGH vorliegend eine sehr liberale Position eingenommen hat: Auch die fristgemäße Übersendung einer (vollständig) eingescannten PDF-Datei per E-Mail, die also insb. auch die Unterschrift wiedergab, wurde für fristwahrend angesehen. Der BGH sah darin keinen Widerspruch zu einer Entscheidung des BGH vom 10.10.2006, in der schon einmal zum Thema “Computerfax” mit anderem Ergebnis entschieden worden war.




