Archiv für 3. Oktober 2008

, Urteil vom 2. Oktober 2008 – I ZR 18/06 – PCs – sind keine Geräte zur fotomechanische Vervielfältigungen, wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät. Auf diese Formel läßt sich das Urteil des bringen. Damit wies der das Anliegen der Verwertungsgesellschaft für Autoren () zurück. Diese hatten von einem Importeur von Computern je Gerät 30,- EUR Abgaben an die Gemeinschaft der Urheber gefordert. Damit hat der schrittweise klarheit für die modernen Bürogeräte geschaffen: Nach den Entshceidungen zu Mutlifunktionsgeräten und Druckern und Plottern (BGH, Urteil vom 30.01.2008 – Az. I ZR 131/05 – Abgabe bejaht), CD-Kopierstationen (BGH, Urteil vom 17. 07.2008, Az.  I ZR 206/05 – keine Abgabe ), liegt nun als auch für eine höchstrichterliche Entscheidung vor. Zur Erleichterung alle PC-Käufer und zum Ärger aller Autoren: Keine Abgabe!

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