Archiv für 4. Oktober 2008

, Urteil vom 18.09.2008, 2 C 126.07 – Der Übergang der Deutschen AG zu einem Privatunternehmen darf nicht auf dem Rücken der dort beschäftigten Beamten ausgetragen werden. Insb. ist eine beschäftigter Beamter nicht verpflichtet, sich bei Subunternehmen der zu bewerben. Eine entsprechende Maßregelung ist aus der Personalakte zu streichen, da sie rechtswidrig ist.

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