Archiv für 6. Oktober 2008
Das neue Staatschutzstrafrecht soll im Oktober im Kabinett verhandelt werden. Das Bundejustizministerium sieht aber die Möglichkeit, rechtsstaatliche Grundsätzee zu achten und doch die Strafbarkeit in den Bereich der Handlungen im Vorfeld von terroristischen Straftaten auszudehnen. Dabei sollen z. B. die Anleitungen zum Bombenbau aus dem Internet genommen und die Finanzierung von Terroranschlägen verboten werden. Doch wie soll dann die rechtsstaatliche Praxis dies leisten? Die genannten “Bastelseiten für Bomben” sind oft im Ausland gehostet. Weiter Auskunftsrechte oder Verbotsrechte – wie seit 01.09.2008 in § 101 UrhG – gegen Provider, werden keine rechtsstaatliche Patentlösung bieten. Die Finanzierung von Terroranschlägen wird ohne Insiderkenntnisse und eine Einschränkung des Bankengeheimnisses nicht funktionieren.




