Archiv für 7. Oktober 2008

Noch immer sind Fehler beim ein beliebtes Thema für Abmahnungen im Internet oder bei eBay. Wie auch bei der Muster-Widerrufsbelehrung hat nun das einen Vorschlag unterbreitet, um den Missstand einzudämmen: Dabei wendet sich das Ministerium wieder an die Informationspflichtigen. Diemal jedoch nicht durch eine Norm sondern allein informatorisch über die Internetseiten des . In einer tief verzweigenden Strutktur kann mam nun zahlreiche Hinweise zu den erforderlichen Angaben des Internet-Impressums finden.
Praxishinweise zu dem Übergang von privatem zu geschäftlichem Handeln werden leider nicht wesentlich ausgeführt. Der Leitfaden bleibt also im “Juristendeutsch” stehen – für Verbraucher ohne Rechtskenntnisse damit weiter schwer verständlich.

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Siegfried Exner
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