Archiv für 8. Oktober 2008
LG Potsdam, Urteil vom 12.12.2007, Az. 52 O 67/07 – Ein Betreiber eines “Gewinnspiel-Eintragungsservice” im Internet, haftet für Wettbewerbsverstöße seiner sog. Affiliates bzw.Vertriebspartner, wenn diese durch belästigende Werbe-eMails wenn Interessenten gegen Zahlung eines monatlichen Beitrages die Teilnahme an ausgesuchten Preisverlosungsgewinnspielen von Produktanbietern vermittelt werden. Er kann in einem Wettbewerbsprozess verklagt werden. Ein in den Geschäftsbedingungen gegenüber den Vertriebspartner enthaltener allgemeiner AGB-Passus, illegale Werbung zu unterlassen, kann den Eintragsungssservice nicht entlasten. Ebenso ist eine vom Kunden eingeholte Generaleinwilligung zur Zusendung von Werbeung per E-Mail für jedermann unwirksam. Das LG Potsdam ging davon aus, dass auch bei sog. Affiliates die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organisation des Händlers vorliege.




