Archiv für 9. Oktober 2008
Nach einer Meldung der Financial Times Deutschland, basieren auf dpa, vom 04.09.2008 sollen nun elektronische Tafeln in Thüringer Schulen eingeführt werden. Zunächst werden 60 Stück bereit gestellt. Ebenfalls mit elektronischen Tafeln befaßt sich der Stern, der dieses interaktive Lernmittel als “Multimediatafeln” bezeichnet (Stern, 42/2008, vom 09.10.2008, S. 170). Schülern ist eine bessere Ausstattung mit modernem Lehrmaterial zu wünschen. Doch auch die entsprechende Software ist erforderlich. Noch wichtiger aber dürfte der Faktor Mensch sein: Schon jetzt fehlt es oft an den in solchen Dingen geschulten LehrerInnen als Anwender. Werden Multimediatafeln angeschafft, doch zugehörige Software aus Finanzgründen verweigert, so sind die neuen Tafeln ebenfalls keine effektive Anschaffung. Schließlich ist zu fragen, ob die Schulen bereits ausreichend mit mobilen Beamern ausgestattet sind. Auch hier sind die Zustände an vielen Schulen mangelhaft. Medienerziehung (Stichworte: Gewalt in Games, Bewertungen bei SchülerVZ, Filesharing, u. a.) scheitert derzeit schon oft an der finanziellen und materiellen Ausstattung der Schulen. Deutschland ist – auch nach den alarmierenden Signalen der PISA-Untersuchungen – noch in zu vielen Fällen Entwicklungsland.
AG München, Urteil vom 30.09.2008 – 133 C 5677/08 – Eigentlich sollte es jedem einleuchten, dass aus technischen Gründen die Speicherung von IP-Adressen zur Übermittlung der Datenpakete beim Betreiber des Servers zwischengespeichert werden müssen. Die weitere Begründung des AG München, dass diese Daten keine „personenbezogene Daten” im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind, erscheint jedoch fehlerhaft. Das Gericht entschied aus formellen Gründen auf Klageabweisung, weil es eine Aktivlegitimation nicht sah und ist im Ergebnis womöglich richtig. Ohne Not wurden dann „nur ergänzend” (!) die zweifelhaften Ausführungen gemacht, dass IP-Adressen generell keine „personenbezogenen Daten” seien.




