Archiv für 18. Januar 2009

Nachdem einige Entscheidungen zum Inhalt bzw. Umfang des neuen Auskunftsanspruchs gegen ergangen sind, hat nun das OLG über die örtliche für solche Verfahren entschieden. Dmnach ist künftig zu berücksichtigen, dass die Klage nur für den Standort des Providers zugelassen wurde. Dies bedeutet gegenüber dem sonst bei Internet-Streitigkeiten üblichen so genannten fliegenden eine Einschränkung. Diese Einschränkung hat aber auch einen praktischen Vorteil und damit gewichtige Gründe für sich: Der ist aufgrund der weit reichenden Auskunftspflicht nicht auch noch verpflichtet, die Zweifelsfälle an fernen Gerichtsorten klären zu lassen. Dass der fliegenden mittlerweile in der Praxis als Druckmittel eingesetzt wird, hat das KG schon gerichtlich anerkannt ( Beschluss vom 28.01.2008; Az. 5 W 371/07 – Missbrauch der Wahl des Gerichtsstands bei Vielfachabmahnungen). Durch die Festlegung auf ein entscheidendes Gericht könnte zudem die Abwehr unberechtigter einstweiligere Verfügungen durch eine bewirkt werden. Die Entscheidung ist aus Sicht der Praxis daher zu begrüßen.

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