Archiv für 3. Februar 2009
EuGH, Urteil, Rechtssache C-524/06 – Heinz Huber / Bundesrepublik Deutschland – Der Europäische Gerichtshof hat enge Grenzen für die Terroristenfahndung von Sicherheits-, Polizei- und Justizbehörden aufgestellt. Auch für das Ausländerzentralregister müssen die Anforderungen des EU-Rechts an die Vereinbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden.Es solle zwar nicht die genaue Kenntnis der Bevölkerungsbewegungen in ihrem Hoheitsgebiet ausgeschlossen werden. Im vorliegenden Fall entschied der EuGH, dass gegen die Erforderlichkeit und das Diskriminierungsverbot des Gemeinschaftsrechts verstoßen werde.
Auch eine gute Gedächtnisleistung schützt vor einem Urheberrechtsprozess nicht. Wer sich lange ein Musikstück gemerkt hat – oder wem ein abkupfern nicht nachgewiesen werden kann – dem kann eine eindeutige Ähnlichkeit zum Verhängnis werden. Und dann stehen Auskunfterteilung, Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch an. Das kann teuer werden …




