Archiv für 4. Februar 2009
U. a. heise online (03.02.2009 17:35) berichtet unter der Überschrift “Bahn mahnt Blogger wegen angeblichen Verrats von Geschäftsgeheimnissen ab [Update]” über den juristischen Angriff der Deutschen Bahn AG gegen Markus Beckedahl, Betreiber des Blogs netzpolitik.org. Der Blogbetreiber selbst wurde sofort von einer Welle des Interesses überrollt.
Man mag es kaum glauben, dass ausgerechnet die wegen Durchleuchtung der Mitarbeiter in der öffentlichen Kritik stehende Bahn sich gegenüber dem Blogbetreiber auf die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen beruft. Gegenstand des Vorwurfs ist eine PDF-Datei. Diese stellt einen internen Prüfbericht des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten zu den Vorgängen bei der Bahn dar und wurde auf dem Blog erstmalig vollständig im Wortlaut veröffentlicht. Aus dem Gesprächsvermerk hatten im Vorfeld bereits zahlreiche Medien umfangreiche Passagen zitiert, das gesamte Dokument aber nicht veröffentlicht.
Die Mitteilung vom 23.01.2009 der GEZ kam am 02.02.2009 an. Stempeldatum war der 30.01.2009! Da wollte ich zunächst einfach nur mich innerlich über die lange Zeit für den Brieflauf ärgern. Bei dem Bescheid ging es mal wieder um einen Widerspruchsbescheid gegen Gebührenbescheide wegen der Ausnahmen zur Gebührenpflicht nach § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Doch ist es mit dem Ärgern getan? Nein. Das zeigte sich dann sofort bei der Eintragung der Widerspruchsfrist im Kalender …
Das Ende eines einträglichen Abmahngeschäfts kündigt das Urteil des AG Hamburg vom 30.12.2008 (Aktenzeichen: 36C C 119/08; rechtskräftig) an. Künftig könne der Anspruchsteller zwar weiter seine Schadensersatzansprüche in Höhe von 100,- EUR je Foto geltend machen. Den Ersatz von Anwaltskosten hielt das Gericht aber nicht für rechtmäßig. Bei einem Blick auf die Urteilsdatenbank des AG Hamburg muss man leider die als eine letzte Eintragung vom April 2008 enttäuscht weiter suchen.




