Archiv für 7. Februar 2009
Ich verleihe dem Fall LG Köln, Urteil vom 3.2.2009, Az. 33 O 353/08 die Wertung “Prädikat, besonders wertvoll! – Der juristische Markt der Fortbildung ist selbst um einen juristischen Streit reicher: Dem Streit um die Werbung für eine Fortbildung der Dekra. Dieser war per einstweiliger Verfügung die Werbung für eine Fortbildung zur Erlangung einer “Erstzertifizierung” untersagt worden. Und das galt es zu untersagen, weil bei Werbung mit diesem Zertifikat eine Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung “Fachanwalt” möglich ist. Doch das Verbot gilt nur vorerst: Selbst im Verfahren auf Erlaß der einstweiligen Verfügung können die Streitparteien sich in der höheren Instanz, beim OLG Köln wieder treffen. Und dann wäre ja noch das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Und überhaupt geht es ja nur um die Werbung für die Fortbildung, nicht um die Fortbildung oder die Werbung mit dem erworbenen Zertifikat selbst. Da wird man noch viel streiten können. In jedem Fall: Viel Fallmaterial für die Ausbildung künftiger Fachanwälte aus dem Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes. Zudem kann praxisnah die Gefahr für eigene Werbemaßnahmen erlernt werden. Also was kann man da mehr sagen als “Prädikat, besonders wertvoll!!”?
eGovernment kommt nicht oft beim Bürger an. Jetzt gibt es eine gesetzliche Regelung für ein Bürgerportal. Dies legt nahe, dass der Staat mit seinem Bürger über ein Portal erreichbar werden will. Ist dies nicht mit dem Auftritt www.bund.de schon geschehen? Offensichtlich sollen aber künftig im Bürgerportal mehr Informationen und Anfragen wie in einer Community behandelt werden. Doch kann man Verwaltunsvorgänge einheitlich und unterschiedlos auf diese Art abwickeln? Der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert daher zu Recht die fehlende Identifikation des Nutzers einerseits und die mangelnde Anonymität andererseits. Das Ziel “Mit dem Bürgerportalgesetz will das BMI die E-Mail so verbindlich und vertraulich wie die Papierpost machen.” (PM BMI vom 20. Nov. 08) kann nicht erreicht werden, wenn die Kritik des Datenschutzbeauftragten Schaar nicht aufgegriffen und die entsprechenden Mängel abgestellt werden.
Besser wäre noch der Hinweis des Datenschuztbeauftragten gewesen, dass unterschiedlos verbunden wird, was nicht zusammen gehört.
Wie es aussehen wird? Abschreckend ist hierzu die eingereichtete “Informations”seite des BMI.




