Archiv für 14. Februar 2009
AG Köln, Beschluss vom 24.11.2006, Az. 120 C 373/06 – Nachdem der alte Hosting – Provider eine Domain nicht freigeben wollte, hatte sich ein Anwalt der Sache angenommen. Daraufhin kam der Hosting – Provider seineen Pflichten nach und übertrug die Domain – Konnektierung. Er wollte aber die entstandenen Anwaltskosten nicht zahlen. Das Amtsgericht Köln hat den Provider verurteilt, doch die Kosten zu tragen.




