Archiv für 22. Februar 2009

, Urteil vom 17. Februar 2009 – VI ZR 75/08 – Auch Prominente, wie Sabine Christiansen haben ein Recht auf eine Privatspähre. Nicht allein der Aufenthalt in einem öffentlichen Raum führt schon dazu, dass private Lebensvorgänge öffentlich werden. Es liegt kein Verzicht auf die geschützte Privatsphäre vor, der zu Fotos und deren Veröffentlichung ohne die erforderliche Einwilligung berechtigt. Auch eine Selbstdarstellung Prominenter gibt der Presse in der Regel kein Recht, ohne die erforderliche Einwilligung Bilder aus deren privaten Lebenskreis zu veröffentlichen.

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