Archiv für 23. April 2009
LG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2009, Az. 315 O 111/09 – Bei Erlaß einer Einstweiligen Verfügung wegen Angebot einer Musik-CD bei Amazon hat das hamburger Landgericht einen Streitwert von 125.000,00 EUR akzeptiert. Angeblich verletze die CD mit der Bezeichnung “Spinning Beats Vol. 1″ des Anbieters Sony (Belgien) die Marke “Spinning” des Markeninhabers Mad Dogg Athletics Inc.
Erstaunlich ist die Entscheidung im Vergleich zu anderen Entscheidungen der 12., 15. und 27. Zivilkammer des LG Hamburg. Regelmäßig werden bei Verletzungen der Markenrechte und Urheberrechte der Interpreten / Musikgruppen durch einen CD-Verkauf bei eBay oder Amazon nämlich nur Streitwerte von 15.000,- bis 25.000,- EUR angenommen. Und dabei geht es dann um eine zusätzliche Urheberrechtsverletzung, die in der hier vorliegenden Einstweiligen Verfügung nicht gegeben ist.
Aufruf: Empfänger ähnlicher Abmahnungen wegen der Marke “Spinning” werden um Mithilfe zum Zweck des Nachweises einer Vielfachabmahnung gebeten.




