Archiv für 24. April 2009
BGH, Urteil vom 22.04.2009 – I ZR 5/07 – Seeing is Believing – Die Klägerin wollte Leistungsschutzrechte für Einspielungen von Xavier Naidoo (als Sänger, Komponist und Textdichter) aus dem Jahr 1993. Xavier Naidoo und die GEMA wollten solche Urheberrecht nicht gewähren. Zudem sah sie sich rechtlich wegen sittenwidrigen Übervorteilung und Nichtigkeit eines Exklusivvertrags zur Rechtewahrnehmung aus 1993 von Xavier Naidoo daran gehindert. Dem Vortrag von Xavier Naidoo und der GEMA gab der BGH in seinem Urteil statt.
Folglich kann der Künstler (Sänger, Komponist und Textdichter) auch nicht durch eine derart erwirkte “Zwangslizenz” zur Übertragung von Rechten gezwungen werden. Er kann zudem auch die Rechte selbst, ggf. durch Abmahnung mit Unterlassungserklärung, Auskunfsverlangen und regelmäßig unter Erstattung der Anwaltskosten vorgehen.




