Archiv für 19. November 2009
BGH, Urteil vom 17. November 2009, Az. VI ZR 226/08 – Die kritische Auseinandersetzung mit der Berichterstattung in Medien, ist selbst durch die Presse- und Meinungsfreiheit geschützt. Der BGH hat damit erneut die Richter der Vorinstanzen in Hamburg zurechtgewiesen: Diese hatten dem klagenden Fucus-Chefredakteur einen Unterlassungsanspruch zuerkannt. Der BGH erkannte jedoch auf eine Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern. Der Abdruck einer sehr kritischer Interviewäußerung ist also rechtlich zuläsig.




