User generated content und interaktive Mediennutzung werden durch Kommentarfunktionen in Blog-Software erleichtert. Auch die klassischen Medien – hier: Zeitungen und Zeitschriften – haben dies erkannt und entsprechende Plattformen ausgebaut. Neben dem Vorteil der Kundenbindung steigern die Beiträge der aktiven Leserschaft den Wert der Plattform, u a. natürlich auch das google-Ranking.
Angeichts der Rechtsprechung zur Haftung von Plattform-Betreibern werden die Beiträge regelmäßig redaktionell geprüft. Dies wird durch externe Freelancer-Teams oder durch eine Online-Redaktioin bewerkstelligt. Aufwand und Personal-Kosten sind dabei nicht zu unterschätzen. Ebenso wenig die fachkundige Ausführung des Prüfauftrags: Die Nicht-Veröffentlichung oder gar Löschung von Beiträgen birgt die Gefahr des Zensur-Vorwurfs.
Die Kontrolle hat aber auch weitere Effekte, die es aus tatsächlich-rechtlicher Sicht zu berücksichtigen gilt:
- Automatisierte Kontrolle: Diese ist fehlerhaft und wird schnell durch Ersatzwort, Acronyme o. ä. umgangen. Sie eignet sich für eine Vorsortierung bei einer großen Anzahl von Beiträgen (“Posts”, “Kommentaren”)
- Prüfung durch externe Kontrolleure: Hier stehen einerseits die tatsächliche Frage nach der Bearbeitungsgeschwindigkeit und die Haftungsfragen im Vordergrund. Haftet das externe Kontrollteam für Anwaltskosten und Rufschädigung, wenn beleidigende oder extremistische Inhalte nicht (schnell genug) entfernt werden?
- Prüfung durch eine interne Online-Redaktion: Rechtlich ist bislang eine (eigene) Kontrolle Voraussetzung für das “sich-zueigen-machen” der publizierten Inhalte. Einige Betreiber lehnen daher eine Kontrolle ab, um weiterhin in den Anwendungsbereich der Privilegien des TMG zu fallen. Es erscheint fraglich, ob diese bisherige Rechtsprechung der Praxis des “user generated content” gerecht wird.
Zur Erläuterung seien die neuesten Zahlen nach eine Artikel
Wie sag ich’s meinem Randalierer? – Wo alle reden und keiner zuhört: Die Online-Medien kämpfen mit der Flut der Nutzerkommentare
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAZ) vom 16.03.2008, Rubrik: Medien, S. 35
1. Der Artikel “Die öffentliche Hinrichtung der Eva Herman”, auf Welt Online
- wurde der genannte Artikel mindestens 4500 kommentiert – gelöschte Kommentare seien nicht mitgezählt.
- füllen die Kommentare 852 Seiten
2. erhalten täglich
- die Süddeutsche 1.500 Kommentare
- faz.net 300 bis 1.000 Kommentare
- DerWesten 1.500 Kommentare
3. erhalten monatlich
- stern.de 11.000 Kommentare
- Spiegel Online 15.000 – 18.000 Kommentare
- Focus Online 60.000 Kommentare
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.it-jurist.com
Tags: Abmahnungen, Community-Recht, eCommerce, Freelancer, Kontrolle, Medien-Blogs, Multimediarecht, Online-Redaktion, user generated content, Veröffentlichung, Zensur



