Archiv für die Kategorie „Datenschutz-Recht“

EuGH (Große Kammer), Urteil vom 9. März 2010, RS C‑518/07 – Red. Leitsätze:

  1. In Anbetracht der Erwägungen des Urteils ist festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46 verstoßen hat, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.
  2. Die staatliche Aufsicht, der die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in Deutschland unterworfen sind, ist nicht mit dem Unabhängigkeitserfordernis vereinbar.
  3. Die bloße Gefahr einer politischen Einflussnahme der Aufsichtsbehörden auf die Entscheidungen der Kontrollstellen reicht aus, um deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinträchtigen.
  4. Die Regierung des betroffenen Landes hat nämlich möglicherweise ein Interesse an der Nichteinhaltung der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn es um die Verarbeitung solcher Daten im nichtöffentlichen Bereich geht. Sie kann selbst involvierte Partei dieser Verarbeitung sein (…). Außerdem könnte sie ein besonderes Interesse haben, wenn sie für bestimmte ihrer Aufgaben, insbesondere zu Zwecken der Finanzverwaltung oder der Strafverfolgung, Zugang zu Datenbanken benötigt oder ein solcher Zugang einfach nur sachdienlich ist.
  5. Im Übrigen könnte diese Regierung auch geneigt sein, wirtschaftlichen Interessen den Vorrang zu geben, wenn es um die Anwendung der genannten Vorschriften durch bestimmte Unternehmen geht, die für das Land oder die Region wirtschaftlich von Bedeutung sind.

Anm. RA Exner, Kiel: Der EuGH formuliert hier in sehr allgemeinen Worten eine klare Kritik an der Umsetzung des Datenschutzes in Deutschland. Sachdienlichkeit und wirtschaftliche Interessen dürfen nicht überwiegend das einheitliche Niveau des Datenschutzes bestimmen, ist die klare Aussage des Gerichts. Auch wenn es in der Entscheidung “nur” üm die formelle Ausgestaltung der Aufsicht über den Datenschutz geht, wurde der Bundesrepublik damit die mangelhaften Vorkehrungen für die Unabhägigkeit der Datenschützer vorgehalten. Mit Blick auf die Praxis wird die formelle Ausgestaltung kaum die Hemmnisse gegen mangelnden Datenschutz überwinden können. Das vom Gericht analysierte Übergewicht der Sachdienlichkeit und wirtschaftliche Interessen ist jedoch in der Praxis des Datenschutzrechts tatsächlich allerorten zu spüren.

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BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 – Vorratsdatenspeicherung – Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind.
  • Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung.
  • Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten.
  • Die angegriffenen Vorschriften greifen auch soweit es um die Speicherung der Internetzugangsdaten und um die Ermächtigung zu Auskünften nach § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG geht in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG (Telekommunikationsgeheimnis) ein.
  • Würden auch schwere Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses im Ergebnis sanktionslos bleiben mit der Folge, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts angesichts der immateriellen Natur dieses Rechts verkümmern würde, widerspräche dies der Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen und ihn vor Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Dritte zu schützen.
  • Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof kommt nicht in Betracht, da es auf einen möglichen Vorrang des Gemeinschaftsrechts nicht ankommt.

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In insgesamt drei Rechtstreigkeiten hat die Verbraucherzentrale unterschobene Einverständnisse für Werbung per Telefon und E-Mail bei Gewinnspielen untersagen können. Das LG Berlin, entschied mit Urteil vom 18.11.2009, Az. 4 O 89/09 (Axel-Springer-Verlag) und 4 O 90/09 (Ullstein-Verlag), dass solche Einverständnisklauseln gegen Wettbewerbsrecht und das Bundesdatenschutzgesetz verstießen. Die Heinrich Bauer Vertriebs KG hatte bereits vor einer Entscheidung vor dem Landgericht Hamburg eingelenkt.

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vzbv, PM 18.11.2009 – Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Sicherheit und schnelle Aufklärung – Banken müssen ihre Kunden schnellstmöglich informieren, ob deren Kreditkarten vom aktuellen Datenklau betroffen sind. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Zudem müssten die Karten zügig ausgetauscht werden, wenn der Verdacht besteht, dass Daten an Unbefugte gelangt sind. Außerdem stünden die Banken in der Pflicht, für etwaige Schäden in jedem Einzelfall einzustehen. Nur so sei zu verhindern, dass das Vertrauen der Verbraucher insgesamt größeren Schaden nehme. “Aufklärung, Austausch und Ausgleich sind das Gebot der Stunde”, so Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen im vzbv.

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bfdi – Bonn/Berlin, 12. November 2009 – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hält die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach wie vor für missbrauchsanfällig. Seinen Forderungen, die offensichtlichen Missstände unverzüglich abzustellen, ist die BA nur teilweise nachgekommen.

Peter Schaar sagte: “Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass die BA nach den aktuellen Missbrauchsfällen zugesagt hat, neue Arbeitgeber vor ihrer Registrierung in der Jobbörse zu überprüfen. Da die ebenfalls zugesagte spätere Überprüfung der 41.500 registrierten Arbeitgeber mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, besteht aber weiterhin das Risiko, dass Arbeitssuchende auf unseriöse oder gar kriminelle Angebote hereinfallen und vermeintlichen Arbeitgebern ihre Bewerbungsunterlagen zuleiten. Ich habe deshalb die BA aufgefordert, die noch nicht überprüften Arbeitgeber in der Jobbörse zu sperren. Dies hat die BA leider abgelehnt. Ich werde darauf hinwirken, dass die BA ihre Position revidiert.”

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BGH, Urteil vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 12/08 – Auch der BGH hat nunmehr die vorformulierte Einwilligung zur Datenspeicherung und Verwendung elektronischer Daten am AGB-Recht gemessen. Damit hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung entschieden, dass Datenschutzrecht überhaupt gemessen an § 307 ff BGB unwirksam sein kann. Der BGH hatte dabei zwei Klauseln aus dem HappyDigit-Programm zu beurteilen. Eine umfassendere Klausel hat der BGH für wirksam gehalten. Eine Kurzklausel, die letztlich nur auf die Teilnahmebedingungen von HappyDigits verwies, hat er dagegen als unwirksam angesehen. Das Urteil ist ein Durchbruch für einen differenzierten Datenschutz und den Rechtsschutz mit Mitteln des Zivilrechts. Zugleich eine Aufforderung an alle Anbieter ihre Datenschutzerklärungen zu prüfen und ggf. zu überarbeiten. Es ist wahrscheinlich, dass die Entscheidung in Kürze auch zu Abmahnungen von Wettbewerbern herangezogen wird (Abmahngefahr Datenschutzrecht!).

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vzbv, PM, 12.11.2009 – Abmahnungen des vzbv erfolgreich: Anbieter wollen beanstandete Klauseln nicht mehr verwenden – Datenschutz- und Vertragsregeln Sozialer Netzwerke werden verbraucherfreundlicher.

Die Anbieter Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ verpflichteten sich in Unterlassungserklärungen, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden. So verzichten Anbieter etwa künftig darauf, von Nutzern eingestellte Inhalte nach ihrem Belieben zu verwenden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die sechs führenden Betreiber wegen zahlreicher Klauseln abgemahnt. “Wir werden den Anbietern auf die Finger schauen, wie sie ihre Verpflichtungen umsetzen”, so Vorstand Gerd Billen.

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vzbv, PM 03.11.2009 – Verbraucherzentrale Bundesverband sieht möglichen Datenverkauf bei Quelle rechtlich nicht gedeckt – Seit Sonntag 6 Uhr ist klar: Der Ausverkauf von Quelle hat begonnen. Alles andere als klar ist, was mit den Kundendaten geschieht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einen Verkauf an Dritte nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckt. “Der Insolvenzverwalter muss dafür sorgen, dass Kundendaten nach Abwicklung aller Vertragsbeziehungen gelöscht werden”, so Vorstand Gerd Billen.

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