Durch ein neues Projekt Deutscher Unternehmen und staatlicher Behörden soll das Internet sicherer werden. Dies berichtet Th. Wendel in zwei Online-Berichten der FTD am 09.10.2008. Sichere Kommunikation und einfacher Austausch von rechtsgültigen Dokumente mit Behörden, Banken und Webshops wird durch den Dienst De-Mail versprochen. Protegiert soll dies auch von der Bundeskanzlerin, Angela Merkel werden, die das Projekt auf dem dritten IT-Gipfel Mitte November in Darmstadt vorstellen will. Doch die Liste der Nachteile und nicht geklärten Punkte ließt sich wie ein Horrorladen für Projektarbeit.
Eine kurze Liste der Projektkritik:
- die Ämter sollen verpflichtet werden, elektronische Anträge mit der gleichen Rechtsverbindlichkeit zu behandeln (Mitwirkung durch Zwang);
- zweifelsfrei identifizierbare De-Mail-Adresse durch Prüfung der Meldedaten etwa über das sogenannte Post-Ident-Verfahren (Kosten und Zuständigkeiten der Beteiligten sind noch nicht verteilt);
- technische Realisierbarkeit (Machbarkeitsstudie) für den geplanten Umfang ist – zumindest hier – nicht bekannt;
- Akzeptanz bei der Kommunikation und Abwicklung von Rechtsgeschäften erscheint fraglich (Signaturen wurden bisher mit gleichen Versprechungen gesetzlich verankert und nicht angenommen);
- Versprechen eines elektronischen Safes, in dem wichtige Dokumente jahrelang verschlüsselt verwahrt werden könnten (Kosten und technische Umsetzung werden wohl erst im Projektverlauf realistisch eingeschätzt werden können …);
- Briefe in Papierform sollen nicht mehr erforderlich sein (Koordination mit Briefeingaben, Dokumentationspflichten und Revisionssicherheit ungeklärt);
- Zugriffsrechte für Finanz- und Ermittlungsbehörden sind nicht klar (Zuständigkeitsfrage zwischen z. B. Bundesinnen- und Finanzministerium);
- bestehende Exklusivrechte / Erfahrung der T-Systems, die bisher allein über das verlangte Zertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verfügt;
- Kooperationspartner Telekom, die “zurzeit von einem Datenskandal in den nächsten trudelt”.
Lehren aus der Gegenwart und Vergangenheit
Was haben die aktuelle Banken-Krise und die fast schon vergessene Maut-Debakel gelehrt?
Es werden insbesonder Sicherheiten für die finanzielle Absicherung des Projekts erforderlich sein. Ständige Nachforderungen der Auftragnehmer sind zu unterbinden. Gerade die Unwägbarkeiten des bisherigen Entwicklungstands und Exklusivrechte der anvisierten Kooperationspartner müssen verbindlichen Vereinbarungen weichen. Hierzu muss das Instrumentarium des Vergaberechts zur Sicherheit der Steuerzahler praxisgerecht genutzt werden.
Es muss ein Konzept für die Einführung (Machbarkeitsstudie) erarbeitet werden, dass die Lehren aus der Einführung der Signaturen zieht. Die bisherige Umsetzung ist fehlerhaft und u. a. die Telekom trägt hieran eine nicht unerhebliche Mitschuld. (Beispiel: Vergabe der Signatur ist mit Zeichnungsberechtigungen und Vertretungsrechten des Handels – und Gesellschaftsrecht nicht in Deckung zu bringen. Hieraus ergeben sich zahlreiche Unverträglichkeiten bei der Anwendung.)
Weiterführender Hintergrundartikel auf www.jur-blog.de
- Wirtschaftsstandort Deutschland durch mangelhafte Steuerung von technischen Großprojekten gefährdet?
Autor und Rechte bei Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
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