Die Frage der Gesetzmäßigkeit des Gebühreneinzugs der GEZ bei einem Hund, war wirklich der merkwürdigste Fall, der mir bei einer Online-Recherche unter kam. Ich habe – anlässlich eines Falls zur Ausnahmen zur Gebührenpflicht nach § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) nach Beweisen oder Gegenbeweisen für eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide durch die GEZ gesucht. Als öffentliche Einzugsstelle sollte man denken, sei auch die GEZ an die Beachtung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Bescheide gebunden. Leider sind Beweise für eine Prüfung der Rechtmäßigkeit nicht aufgetaucht. Doch das spricht sich ja vielleicht nur nicht (im Internet) rum. Wohl aber kam ich auf den folgenden, schon etwas älterer Fall, der offensichtlich sogar gegen eine Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheids selbst spricht:
Fernsehgebühren – GEZ will bei Beagle aus Arnsberg abkassieren
WP, 12.11.2008 – Sam (12) aus Arnsberg hat zum ersten Mal in seinem Leben Post bekommen – ein Schreiben von der GEZ mit der Bitte, Radio oder Fernseher anzumelden. Aber mit der Glotze hat Sam nicht viel am Hut: Der Beagle der Familie M. liegt lieber mit einem Knochen im Körbchen als mit Chips auf dem Sofa.
Da guckt Hund Sam aus Arnsberg in die Röhre: Wenn es nach der GEZ geht, dann müsste der Beagle unverzüglich seine Rundfunk- und Fernsehgebühren entrichten. Foto: Benke (WP)
Vor drei Wochen waren zeitgleich zwei Bescheide der GEZ ins Haus geflattert, zumal auch die erwachsene Tochter ein Schreiben aus Köln bekam. Sie wird sich weniger gefreut haben als Hund Sam, den seine Besitzer vor ein paar Jahren aus einer Versuchsanstalt für Pharmaprodukte gerettet hatten. Eine steile Karriere: Vom ausgebeuteten Versuchshund zu einem wohlgenährten Beagle, der in der Post sogar mit „Herr” angesprochen wird. In der GEZ-Werbekampagne heißt es schließlich „Fair ist nur, wenn jeder zahlt”.
Trotz aller Heiterkeit aber bleibt eine Frage offen: Wie in aller Welt ist die GEZ an Sams Namen und Adresse gekommen? Sein Herrchen könne sich jedenfalls nicht erinnern, beteuert er, den Hundenamen jemals im Zusammenhang mit Straße und Ort genannt zu haben. Die Stadt Arnsberg schließt als Schuldiger aus: „Steuerlich erfasst wird nur der Name des Halters, aber nie der des Hundes oder seine Rasse”, erklärt Stadtsprecher Dirk Hammel. Ein Beagle Sam tauche in den Datensätzen der Stadt nicht auf.
Das der oben genannte Empfänger wohl nicht gebührenpflichter Fernsehzuschauer ist, hätte auch ein Blick in Wikipedia unter “Beagle” erklärt. Dort heißt es u. a.
Beagle bezeichnet:
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- eine Hunderasse, siehe Beagle (Hund)
- den Mars-Landeroboter Beagle 2
- acht Schiffe der Royal Navy, siehe HMS Beagle (…)
Statt einer Antwort gibt es nun also schon zwei Fragen, die weiter für mich offen bleiben:
- Findet eine Kontrolle der Gebührenbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit statt?
- Wie sieht es mit dem Datenschutz aus, denn irgendwoher muss die GEZ ja ihre „Kundendaten bekommen?
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de
Tags: Datenschutz-Recht, Gebühren, GEZ, Multimediarecht, Rundfunk



