PM 09.03.2009 – Der Missbrauch von illegal erworbenen Kontodaten beschränkt sich nicht auf bloße Abzocke in unbedeutenden Einzelfällen – die Dimensionen des Betruges können Menschen in den Ruin treiben. Hintergrund ist der Datenskandal, den die Schleswig-Holstein (VZ) unter Mitwirkung des Unabhängigen Landeszentrums für (ULD) – beide in Kiel – im August 2008 aufdeckte und der in der Folge ungeahnte Ausmaße annahm. So fanden sich unter den mehreren Millionen illegal gehandelten Datensätzen, die dem ULD mittlerweile zur Auswertung vorliegen, auch die Daten eines Betroffenen:

Beispiel: Ein Rentner aus Schleswig-Holstein, mit einer guten Altersversorgung ausgestattet, verfolgte relativ harmlose Freizeitinteressen: er sammelte Münzen, abonnierte Zeitschriften und nahm hin und wieder an Gewinnspielen teil. Als der heute 70-jährige Mann vor 4-5 Jahren erkrankte, war er für mehrere Monate nicht in der Lage, sich um seine finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Krankheitsbedingt konnte er Werbeanrufe und -zuschriften nicht kritisch hinterfragen, so dass ihm weitere Bestellungen und Abonnements untergeschoben werden konnten. Zudem fanden die Telefonnummer und die Kontodaten des Rentners auf dem illegalen Datenmarkt immer weitere Verbreitung. Daraus folgten weitere Abbuchungen aufgrund fingierter Verträge sowie weitere Werbeanrufe und -zuschriften.
Im August 2008, als die Familie des Rentners auf seine Lage aufmerksam wurde, erhielt der Mann bis zu 50 Werbezusendungen pro Tag, von insgesamt 107 Absenderadressen aus aller Welt, darunter auch aus China, Australien und Kanada. Aus rechtswidrigen einzelnen Abbuchungen in zweistelliger Höhe ergab sich zuletzt eine monatliche Kontobelastung von 1.400 Euro ohne Zustimmung des Kontoinhabers. Der geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 30.000 Euro. Mehrfach wurde der Mann sogar von Inkassounternehmen unter Druck gesetzt, vermeintlich geschuldete Beträge per Scheck zu begleichen.

Ein Abgleich der durch das ULD ermittelten Daten des Rentners zeigte, dass diese in dem für 850,- Euro von der Bundesverband beschafften Satz von mehreren Millionen Betroffener enthalten war.  Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Wir müssen davon ausgehen, dass die uns vorliegenden Datensätze nur ein Bruchteil dessen sind, was an Daten unkontrolliert derzeit im Umlauf ist. Nach einer Zeit der Vorsicht bei den illegalen Datenhändlern stellen wir auf Grund von Beschwerden fest, dass die Praxis der illegalen Abbuchungen wieder voll im Gang ist.”
Einmal „entwischte” Daten sind, so die Erfahrung vieler Betroffener, der Datenschützer und der Verbraucherschützer, beliebig reproduzierbar und ab einem bestimmten Verbreitungsgrad nicht mehr „einzufangen”. Dies führt oft zu einer Flut von Werbeanrufen und -zuschriften und – wie das Beispiel zeigt – möglicherweise zu massenhaften illegalen Abbuchungen, denen jeweils einzeln widersprochen werden muss. Der bürokratische Aufwand überfordert viele Betroffenen und belastet sie psychisch und zeitlich.

(…) Wer unberechtigte Lastschriften zurückholt, muss nach jüngsten Erfahrungen der Schleswig-Holstein damit rechnen, dass er nach Monaten von einem Inkassobüro belästigt wird.

„Ein solcher Fall liegt uns vor”, so Thomas Hagen, Sprecher der . „Eine Verbraucherin, der wir im Zuge des Datenskandals 2008 den Rat gaben eine unberechtigte Lastschrift zurück zu rufen, wurde jetzt per Post von einem Inkassounternehmen aufgefordert, die unberechtigte Forderung eines Glückspielunternehmens plus den entsprechenden Aufwand für die Inkassodienstleistung zu bezahlen”, so Hagen weiter. Die vermutet, dass die unberechtigten Forderungen an unseriöse Inkassounternehmen weitergegeben werden, die dann mit Schufa-Einträgen, Anwälten, Gericht und hohen Kosten drohen. Es gibt viele Menschen, die sich davon einschüchtern lassen und bezahlen, um den Ärger los zu sein.

Der Rat der : Ungerechtfertigte Forderungen auf keinen Fall bezahlen und im Zweifel die Rechtsberatung der aufsuchen.

Probleme entstehen u. a. dort, wo Vertragsverhältnisse grundsätzlich nur per Lastschriftverfahren abgewickelt werden, z. B. mit Versorgungsunternehmen oder einigen Telekommunikationsanbietern. Hier ist eine Neubewertung und Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich. Das Lastschriftverfahren dient in erster Linie der effizienten und kostenschonenden Verwaltung gerade von Massenverträgen. Leider ist es den Indiskretionen und dem mangelnden in Callcentern, die für große Unternehmen tätig waren, zuzuschreiben, dass sich inzwischen viele Millionen Datensätze von Verbrauchern auf dem illegalen Datenmarkt befinden. Solange der Missbrauch der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen werden kann, ist es nicht zu akzeptieren, dass dem Verbraucher das Risiko aus Lastschriftverfahren zur Bequemlichkeit der Unternehmen angelastet wird.

Stellen Verbraucher fest, dass ihre personenbezogenen Daten, insbesondere ihre Kontodaten missbraucht werden, so sollten sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, in Schleswig-Holstein an das ULD, wenden. Das ULD wertet die Missbrauchsfälle aus und versucht weiterhin – evtl. unter Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden – den Sumpf des illegalen Datenhandels auszutrocknen. Die Beschwerden der Betroffenen liefern hierbei wertvolle Ermittlungsansätze.

Thilo Weichert: „Mit der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes könnte künftig sauber zwischen illegaler und legaler Datennutzung unterschieden werden. Ob das Gesetz noch kommen wird, ist angesichts des massiven Widerstands aus der Wirtschaft mehr als fraglich. Unabhängig davon müssen wir den illegalen Datenhändlern schon heute das Handwerk legen.”

Kiel, Pressemitteilung ULD / Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vom 09.03.2009

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