OVG Schleswig-Holstein, Az: 2 MB 7/09, 2 MB 8/09, 2 MB 9/09 – Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am 3.06.2009 in drei Eilverfahren entschieden, dass eine von geleisteten Agrarsubventionen unter der Empfänger im zulässig ist. Nach EU -Recht ist vorgesehen, dass EU-Subventionen im Agrarbereich unter Nennung des Namens des Empfängers, des Wohn- oder Betriebssitzes und der Höhe der Zahlung im zu veröffentlichen sind. Zweck der sind eine größere Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Haushaltsmittel und eine wirtschaftlichere Haushaltsführung.

Das Verwaltungsgericht hatte eine für Ende April 2009 geplante der Daten vorläufig gestoppt und dabei erhebliche Bedenken an einer gerade im und an der Kompetenz der EU-Kommission zur Regelung der geäußert.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts teilt diese Bedenken nicht und führt im heutigen Beschluss aus, dass die mit den gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Grundrechten auf Achtung des Privatlebens bzw. auf Schutz der Geschäftsdaten vereinbar sei. Zwar greife die in die Rechte der Antragsteller ein, dieser Eingriff sei jedoch angesichts des mit ihm verfolgten Ziels gerechtfertigt. Mit der sei kein schwerer Schaden für die Antragsteller verbunden. Es begegne keinen rechtlichen Bedenken, dass der europäische Gesetzgeber bei Abwägung der gegenläufigen Interessen dem Interesse an Transparenz der Zahlungen aus Haushaltsmitteln den Vorzug gegenüber den Interessen an deren eingeräumt habe.

Mit der geplanten Form der im sei zudem kein stärkerer Grundrechtseingriff verbunden als bei einer anderen Form der . Die EU-Kommission sei auch befugt gewesen, die im zu regeln, da die entsprechende Verordnung lediglich der Durchführung einer Verordnung des EU-Rates diene, in welcher die Grundsätze der geregelt seien. Der Erlass der von den Antragstellern begehrten einstweiligen Anordnung, mit welcher die der Daten vorläufig verhindert werden sollte, sei daher nicht erforderlich.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar (Az: 2 MB 7/09, 2 MB 8/09, 2 MB 9/09).

Quelle: RiOVG Manfred Voswinkel, Pressereferent | OVG SH | PM vom 03.06.2009

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