Obwohl vermehrt Stimmen von einem Mißbrauch der Ermittlungsbeörden sprechen, wenn es um die Verfolgung von Kids und Eltern bei Tauschnörsen-Fällen geht: Die Musikindustrie will auch nach dem Urteil des BVerfG (Beschluss vom 11. 03.2008 – 1 BvR 256/08 -) wie bisher weiter die Urheberrechtsverletzungen verfolgen.

Gänzlich unbeeindruckt – hierzu hatte es nicht einmal eine vergleichbare Reaktion gegeben – war man von der Entscheidung EuGH: Keine Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten zum Schutz geistigen Eigentums (hier: “filesharing”) geblieben. Immerhin werfen die letztgenannten Entscheidungen und die unten angegebene Stellungnahme derMusikindustrie eine Frage auf: Ist die Verfolgung von Kids in Musiktauschbörsen wirklich dass, was Gericht und Gesetzgeber unter der “Verfolgung schwerer Straftaten” verstehen?

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.kanzlei-exner.de

Pressemitteilung – http://www.musikindustrie.de/ – 20.03.2008

Vorratsdatenspeicherung: Karlsruher Entscheidung kein Freibrief für Internetpiraten

Berlin, 20. März 2008 – Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung wird nach Einschätzung der Musikindustrie keinen direkten Einfluss auf die Verfolgung von Internetpiraterie haben. „Gängige Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Internetpiraterie ist die Abfrage von Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Anschlussinhabers und nicht von Verkehrsdaten, auf die sich die Entscheidung bezieht”, erklärte Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie am Donnerstag in Berlin. Datenschutz und der Schutz geistigen Eigentums dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, so Gorny weiter: „Wir sind für einen starken Datenschutz, aber der Datenschutz darf nicht zur Tarnkappe für Urheberrechtsverletzungen im Internet werden.”

Mit vorschnellen Bewertungen des Urteils würden Datenschützer Internetpiraten zudem einen Bärendienst erweisen, indem sie die Illusion erwecken, Urheberrechtsverletzungen im Internet könnten nun nicht mehr verfolgt werden. „Es ist schwer vorstellbar, dass die Karlsruher Richter mit ihrer Entscheidung Internetpiraten einen Freibrief ausstellen wollten”, so Gorny weiter. Der Verband forderte erneut mehr Verantwortung der Provider bei der Verfolgung von Internetpiraterie wie beispielsweise in Frankreich oder England. Nur so ließe sich das Problem auch ohne massenhafte juristische Verfahren lösen.

Allein in Deutschland wurden im vergangenen Jahr 312 Millionen Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen. Zwar ist es durch den massiven rechtlichen Druck in den vergangenen Jahren gelungen, die Internetpiraterie einzudämmen, aber auf einen legalen kommen immer noch rund zehn illegale Downloads. Mit zunehmenden Bandbreiten weitet sich das Problem außerdem auf alle Branchen der Kreativwirtschaft wie beispielsweise den Film- und Hörbuchbereich aus. Studien zufolge gehen rund 70% des Internetverkehrs auf das Konto der überwiegend illegalen Tauschbörsennutzung. Auch im Internet müsse es einen fairen Ausgleich der Interessen von Musikern, Autoren oder Filmemachern sowie dem Daten- und Verbraucherschutz geben.

Share and Enjoy:
  • Digg
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • LinkArena
  • MisterWong.DE
  • MSN Reporter
  • Twitter
  • Wikio
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg
  • Technorati
  • MySpace
  • RSS
Tags: , , , , , , , , ,

Verwandte Artikel

Kommentieren

Sie müssen angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Archiv
Kalender
März 2008
M D M D F S S
« Feb   Apr »
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31  
Suche auf Jur-Blog.de
Rechtanwalt
ra_exner_kiel.jpg

Siegfried Exner
Knooper Weg 175
24118 Kiel

Beratung
Terminabsprachen und Annahme von Mandaten unter
Tel. 0431 / 888 67-21
Mobil 0179 / 40 60 450.
Netzwerken
Trackbacks? Beim eigenen Artikel verlinken, indem nach der jur-blog-URL des Artikels ein ´trackback/´ eingegeben wird. Fertig!
Weitere Links