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	<title>Kommentare zu: Abo-Fallen: Kein Zahlungsanspruch und strafbar &#8211; doch das Geschäft blüht weiter!</title>
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	<description>Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - Blog zum IT-Recht</description>
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		<title>Von: Rechtsanwalt Exner</title>
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		<dc:creator>Rechtsanwalt Exner</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 10:05:39 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Update: &lt;a href=&quot;http://blog.beck.de/2009/08/03/abzockseiten-im-internet-und-ihre-unlauteren-inkasso-anwaelte-%E2%80%93-tut-sich-endlich-was&quot; title=&quot;Betreiber von Abzockseiten im Internet und ihre unlauteren Inkasso-Anwälte – tut sich endlich was?&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Betreiber von Abzockseiten im Internet und ihre unlauteren Inkasso-Anwälte – tut sich endlich was?&lt;/a&gt;&lt;/strong&gt;
In einem Beitrag zum Beck-Blog (03.08.2009) hat nun auch Experte Prof. Dr. Henning Ernst Müller nachdrücklich die Strafbarkeit von Abo-Fallen gefordert. Ebenso soll das anwaltliche Inkasso für diese Abo-Fallen trotz Nicht-Bestehen der Forderung strafbar sein. Warum die Rechtsprechung und auch die Ermittlungsbehörden in diesem Bereich so nachsichtig verfahren, wird auch in diesem Beitrag hinterfragt. Das vergleichende Beispiel des Schwarzfahrens macht jedoch klar: Bisher ist haben die zahlreichen Betroffenen der Abo-Fallen keine wirtschaftlich starke Lobby, die mit einheitlicher Stimme Änderungen fordert. Doch 2009 ist ja Wahljahr ...!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Update: <a href="http://blog.beck.de/2009/08/03/abzockseiten-im-internet-und-ihre-unlauteren-inkasso-anwaelte-%E2%80%93-tut-sich-endlich-was" title="Betreiber von Abzockseiten im Internet und ihre unlauteren Inkasso-Anwälte – tut sich endlich was?" rel="nofollow">Betreiber von Abzockseiten im Internet und ihre unlauteren Inkasso-Anwälte – tut sich endlich was?</a></strong><br />
In einem Beitrag zum Beck-Blog (03.08.2009) hat nun auch Experte Prof. Dr. Henning Ernst Müller nachdrücklich die Strafbarkeit von Abo-Fallen gefordert. Ebenso soll das anwaltliche Inkasso für diese Abo-Fallen trotz Nicht-Bestehen der Forderung strafbar sein. Warum die Rechtsprechung und auch die Ermittlungsbehörden in diesem Bereich so nachsichtig verfahren, wird auch in diesem Beitrag hinterfragt. Das vergleichende Beispiel des Schwarzfahrens macht jedoch klar: Bisher ist haben die zahlreichen Betroffenen der Abo-Fallen keine wirtschaftlich starke Lobby, die mit einheitlicher Stimme Änderungen fordert. Doch 2009 ist ja Wahljahr &#8230;!</p>
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