In einem Beitrag von DerWesten wird online über eine des bekannten Bundesliga-Clubs Schalke04 informiert. Noch ist der unbekannt, der auf der Vereinsseite des Traditionsvereins Schalke04 eine fingierte Meldung einer Kündigung von Kevin Kuranyi eingeschmuggelt hatte. Die Meldung erschien ausgerechnet während des Länderspiels der deutschen Nationalmannschaft. Sie war als Eilmeldung qualifiziert. Laut Pressemitteilung soll demnach eine Computersabotage angezeigt worden sein. Die einschlägigen normen des Strafgesetzbuchs (StGB) lauten:

§ 303a StGB [Datenveränderung]

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

§ 303b [Computersabotage]

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
3. durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de

DerWesten: Schalke stellt gegen -

DerWesten, 12.02.2009, Holger Schmidt und David Nienhaus

(…) Gehen oder bleiben? Diese Frage hatte Kevin Kuranyi in den vergangenen Tagen selbst aufgeworfen. Widersprüchliche Interviews führten dazu, dass sogar über einen sofortigen Wechsel des Schalker Stürmers spekuliert wurde. Offenbar hat ein Internet- diese Steilvorlage aufgenommen und die Homepage des FC Schalke 04 “geknackt”. Jedenfalls zierte während des Länderspiels der deutschen Nationalmannschaft eine Eilmeldung den Internetauftritt des Vereins. Inhalt: die Freistellung Kuranyis.

Anzeige wegen -Sabotage
Allerdings dementierte der Verein die Meldung sofort. “Diese merkwürdige Meldung auf der Homepage ist eine Falschmeldung”, so Schalke-Sprecher Christoph Pieper. Anscheinend habe sich ein “mit krimineller Energie” Zugang zum sogenannten “Content Management System” verschafft, über das die Inhalte der Seite verwaltet werden. “Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt”, sagte Präsident Josef Schnusenberg. Am Donnerstag hat der Verein gegen Unbekannt wegen -Sabotage gestellt.
(…)
Hier die Meldung auf der Schalke-Homepage im Wortlaut (Quelle Reviersport ):
“In einer außerplanmässigen Sondersitzung der Vereinsführung wurde heute entschieden, dass Kevin Kuranyi von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber Schalke 04 bis auf weiteres befreit wird. Nach medienwirksamen und für den Verein untragbaren Äußerungen von Kevin gegen die Mannschaft war eine Freigabe unausweichlich. Seitens der Vereinsführung und engen Vertrauen Kevins wurden alle Bemühungen unternommen um einer Fortsetzung bei Schalke nicht im Wege zu stehen. Alle sogearteten Versuche sind gescheitert. Um die Mannschaft vor einem weiteren Imageverlust zu schützen, und die Stimmung im Verein nicht länger zu belasten, wird Kevin jetzt bedingungslos aus seinem Vertrag entlassen. Über die weiteren Pläne von Kevin und eine Ablöse von einem neuen Verein ist uns noch nichts bekannt. Kevin wird sich dazu aber noch gesondert an die Presse wenden. Uns verlässt ein ausgezeichneter Spieler der ein grosses Loch im Kader unserer Mannschaft hinterlässt, trotzdem schauen wir hoffnungsvoll in die Zukunft und freuen uns auf neue Herausforderungen und neue Gesichter im Verein.”

Weitere aktuelle Informationen finden sich auf dem Blog 123sportrecht.de.

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