Artikel-Schlagworte: „Computerfax“

, Beschluss vom 15.07.2008, Az. X ZB 8/08 – Der hat erneut zum Thema der zulässigen Form der Übersendung einer Berufungsschrift zu entscheiden gehabt. Vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen an die Einfachheit der Bürotechnik und die Schwerfälligkeit bei der Vergabe und Realisierung von Signaturen, ist es kein Wunder, dass der vorliegend eine sehr liberale Position eingenommen hat: Auch die fristgemäße Übersendung einer (vollständig) eingescannten PDF-Datei per , die also insb. auch die wiedergab, wurde für fristwahrend angesehen. Der sah darin keinen Widerspruch zu einer Entscheidung des vom 10.10.2006, in der schon einmal zum Thema “” mit anderem Ergebnis entschieden worden war.

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, Beschluss vom 14.01.2008 , Az. II ZR 85/07 – Mit der vorliegenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof () zum einen die mehr für Juristen interessierende Frage, wann ein Fax mit einer Antragsschrift (hier: ) auch durch Computer möglich ist. Dies hat der bejaht. Weiterhin wurde die Rechtsprechung der Prospekthaftung ergänzt. Hierbei ging es um die Frage der Winderträge bei der Werbung für eine - Beteiligungsgesellschaft. Damit hat der zwei wesentliche Bereiche in seiner Rechtsprechung abgerundet und zugleich für nicht mehr Revisionsbedürftig gehalten:

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, Beschluss vom 14.01.2008 , Az. II ZR 85/07 – Mit der vorliegenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof () zwei wesentliche Bereiche in seiner Rechtsprechung abgerundet und zugleich für nicht mehr Revisionsbedürftig gehalten: Zum einen die mehr für Juristen interessierende Frage, wann ein Fax mit einer Antragsschrift (hier: ) auch durch Computer möglich ist. Dies hat der bejaht. Weiterhin wurde die Rechtsprechung der Prospekthaftung ergänzt. Hierbei ging es um die Frage der Winderträge bei der Werbung für eine - Beteiligungsgesellschaft.

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