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LG Dortmund, Urteil vom 14.02.2008, Az. 2 O 324/07 – Der nachfolgende Fall zeigt, dass eine Absicherung eines Unternehmens gegen Serverausfall durch Versicherungen möglichst bei Vertragsschluss auf Sicherheitslücken geprüft werden sollte. Der Kläger hatte sich offensichtlich anhand einer abgeschlossenen Versicherung sicher gefühlt, dass die Kosten für einen Serverausfall ersetzt würden. Wie nun das LG Dortmund entschied, war dem nicht so: Laut Versicherungsbedingungen war der Versicherer nicht zum Ersatz des entstandenen Schadnes verpflichtet. In jedem Fall ist der Unterschied des versicherten Risikos zu beachten: Ist der Verlust von Daten mitversichert, oder nur ein Schaden an der Anlage selbst (Hardware).
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.kanzlei-exner.de




