Artikel-Schlagworte: „Erstausgabe“
BGH, Urteil vom 22.01.2009 – I ZR 19/07 – Motezuma – Wer bei einer Vivaldi-Oper behauptet, diese sei nicht veröffentlicht worden, der muss dies auch beweisen können. Für eine angeblich erst 2002 bei der Sing-Akademie Berlin entdeckte Oper „Motezuma“ des Komponisten Antonio Vivaldi gelang der Nachweis nicht. Entsprechend ging auch der Anspruch aus Urhebrecht in´s Leere: Die Klägerin als Herausgeberin der Erstausgabe des Werkes („editio princeps“) hatte kein ausschließliches Recht zur Verwertung nach § 71 UrhG das dieser Komposition erworben.