Artikel-Schlagworte: „Filmfond“
BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 – XI ZB 33/08 – Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Rechtsstreitigkeiten, in denen kein zulässiger Musterfeststellungsantrag nach § 1 Kapitalanleger-Musterverfahrens-gesetz (KapMuG) gestellt werden kann, nicht nach § 7 KapMuG ausgesetzt werden dürfen. Der Kläger nimmt die beklagte Bank auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einem Filmfonds in Anspruch. Diesen Rechtsstreit hat das Landgericht München I im Hinblick auf ein beim Oberlandesgericht München anhängiges und öffentlich bekannt gemachtes Kapitalanleger-Musterverfahren, das einzelne Fragen zur Richtigkeit und Vollständigkeit des für den betreffenden Fonds herausgegebenen Prospekts zum Gegenstand hat, gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt.




