Artikel-Schlagworte: „Filmförderung“
BVerwG 6 C 31.08 und 6 C 32.08 – Urteile vom 28. Oktober 2009 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die finanzielle Förderung der Neuerrichtung von Filmtheatern nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist.
Die Filmförderungsanstalt hatte zwei Anträge auf Förderung der Neuerrichtung von sog. Multiplex-Kinos in Villingen-Schwenningen und Leipzig mit der Begründung abgelehnt, durch die Neuerrichtungen an den genannten Orten würde dort die Sitzplatzausnutzung der Kinos erheblich verschlechtert werden. Die dagegen gerichteten Klagen des Filmtheaterbetreibers blieben in allen Instanzen ohne Erfolg.
VG Berlin, Beschluss vom 27.07.2009, Az. VG 22 L 147.09 – Die Prüfung der Filmabgabe durch das Bundesverfassungsgericht entbindet Kino-Betreiber nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin nicht von ihrer laufenden Zahlungspflicht. Die Antragstellerin betreibt eine Vielzahl von Kinos. Sie ist auf der Grundlage des § 66 des Filmförderungsgesetzes als gewerbliche Kino-Bbetreiberin verpflichtet, eine aus dem Verkauf von Kino-Karten finanzierte Filmabgabe zu entrichten.