Artikel-Schlagworte: „Freigabe“
Eine allgemeine Berufung auf § 4 der Mitglieds-AGB von eBay reicht nicht aus, um eine Sperrung eines mitgliedsaccounts zu begründen. Ein gesperrtes Mitglied kann im Eilrechtsschutz die Freischaltung des Zugangs erwirken.
Tenor: (…) Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Antragstellerin mit dem Mitgliedsnamen „…” für den Handel auf der eBay-Plattform freizuschalten.
Die Antragstellerin trägt die außergerichtlichen Auslagen der aus dem Verfahren ausgeschiedenen ursprünglichen Antragsgegnerin eBay International AG Zweigniederlassung Deutschland, Albert-Einstein-Ring 2 – 6, 14532 Kleinmachnow. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens der einstweiligen Verfügung mit Ausnahme der Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde; diese fallen der Antragstellerin zur Last.
Der Wert für das Verfahren der sofortigen Beschwerde wird auf 10.000 € festgesetzt.




