Artikel-Schlagworte: „Geschäftsbedingungen“
In der Ausgabe 18/2008 hat- nach dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) – auch die Computer-Bild das Thema der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Sternchentexte bei Handy-Verträgen aufgegriffen. Leider haben die Verfasser auch deutliche Fehler im Beitrag hinterlassen, die zum Nachteil von Verbrauchern deren Rechte verkürzt wiedergeben.
LG Darmstadt, Urteil vom 22.11.2007, Az. 9 O 257/07 – Immer noch zu häufig gehen Verbraucher Online- Angeboten auf den Leim, die als so genannte Abo-Fallen bezeichnet werden. Kommt es dann zur Mahnung – insb. durch Inkassostellen oder (Inkasso)-Anwälte, so zahlen die Betroffenen oftmals. Dabei ist der Vorgang unzulässig, wie auch das folgende Verfahren einer Verbraucherzentrale zeigte. Vorliegend war die Testzeit nach den Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) schon kurz bemessen (Ablauf des Anmeldetags!) und war automatisch mit dem Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement verbunden. Ebensos war die Annahme der AGB mit der Datenschutzerklärung gekoppelt.
In den deutschen und englischen Foren kommt immer wieder zum Ausdruck, dass jede Seite zwingend AGB benötige. Der nachfolgende Beitrag räumt mit diese verbeiteten Vorurteil auf: AGB sind keine Pflichtangaben! Warum dennoch viele Seiten AGB benötigen wird für die wesentlichen Fälle dargestellt. Die gute Nachricht ist also, dass kein Zwang besteht, auf einer Internet- oder Foren-Seite AGB zu haben. Dennoch gibt es Pflichtangaben. Diese sind jedoch nicht immer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):




