Artikel-Schlagworte: „Gleichnamigkeit“
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 23. Juni 2005 – I ZR 288/02 – Eine Unterlassung und Verzicht auf den Domainnamen kann nach der Wiedervereinigung nicht verlangt werden, wenn die Parteien beide zur Führung des Namens allgemein berechtigt sind und der streitge Domanname Bestandteil der von beiden Parteien geführten Unternehmensbezeichnung ist. Dem steht die Entwicklung nach der Wiedervereinigung oder eine räumliche Ausdehnung von Werbung (durch das Internet) nicht entgegen. In der Pressemitteilung des BGH zur Entscheidung heißt es: Diesen Beitrag weiterlesen »




