Artikel-Schlagworte: „Haftungsausschluss“

Landgericht Bochum, Urteil vom 08.07.2008, Az. 13 O 128/05 – Das LG Bochum hat mehrere in der Praxis  häufig verwendete (“abgeschriebene”) Klauseln des Computerhandels im Fernabsatzgeschäft als Wettbewerbsverstöße angesehen. Damit drohen neue Abmahnungen: Verbraucher müssen insb. keine vollständigen Haftungsausschluss, weit reichenden Eigentumsvorbehalt oder eine unverzügliche Rüge akzeptieren. Zudem kann aber auch der Wettbewerber Unterlassung verlangen: Da der Verwender der unzulässigen Klauseln mit weniger Rücksendungen kalkulieren kann, habe der einen wettbewerblichen Nachteil, so das LG Bochum.

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In einem Beitrag von Prof. Dr. Hoeren ´Haftungsklauseln in IT-Verträgen (nicht nur da) – ein Vorschlag´ (beck-blog, 1. Juni 2008 19:14) wird das Problem der Haftungsbegrenzung für wesentliche Vertragspflichten aufgegriffen. Dabei setzt sich der Autor kritisch mit der Rechtsprechung des BGH auseinander, der seine eigene Rechtsprechung an dem Kriterium der Transparenz messe:

“Seit zwei Jahren sieht der BGH auch bei B2B-Verträgen ein Transparenzproblemen darin, ohne nähere Erläuterung den Begriff der Kardinalpflichten in den AGB zu verwenden (Urt. v. 20.7.2005 – VIII ZR 121/04 – NJW-RR 2005, 1496 = MDR 2006, 14 = ZIP 2005, 1785 = WM 2005, 2002).”

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Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Eine Bank kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Banking formularmäßig nicht umfassend ausschließen. Diesen Beitrag weiterlesen »

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