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	<title>Jur-Blog.de &#187; Internet-Straftaten</title>
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	<description>Blog zum IT-Recht - Rechtsanwalt Exner, Kiel</description>
	<lastBuildDate>Thu, 15 Jul 2010 14:04:00 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Internet-Sicherheit &#8211; Schalke04: Strafanzeige gegen Foul eines Internet-Hackers</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Feb 2009 17:36:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht und IT]]></category>
		<category><![CDATA[Computer]]></category>
		<category><![CDATA[Hacker]]></category>
		<category><![CDATA[Internet-Straftaten]]></category>
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		<description><![CDATA[In einem Beitrag von DerWesten wird online über eine Strafanzeige des bekannten Bundesliga-Clubs Schalke04 informiert. Noch ist der Hacker unbekannt, der auf der Vereinsseite des Traditionsvereins Schalke04 eine fingierte Meldung einer Kündigung von Kevin Kuranyi eingeschmuggelt hatte. Die Meldung erschien ausgerechnet während des Länderspiels der deutschen Nationalmannschaft. Sie war als Eilmeldung qualifiziert. Laut Pressemitteilung soll [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Beitrag von DerWesten wird online über eine <a href="http://www.jur-blog.de/tag/strafanzeige/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Strafanzeige">Strafanzeige</a> des bekannten Bundesliga-Clubs Schalke04 informiert. Noch ist der <a href="http://www.jur-blog.de/tag/hacker/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hacker">Hacker</a> unbekannt, der auf der Vereinsseite des Traditionsvereins Schalke04 eine fingierte Meldung einer Kündigung von Kevin Kuranyi eingeschmuggelt hatte. Die Meldung erschien ausgerechnet während des Länderspiels der deutschen Nationalmannschaft. Sie war als Eilmeldung qualifiziert. Laut Pressemitteilung soll demnach eine Computersabotage angezeigt worden sein. Die einschlägigen normen des Strafgesetzbuchs (StGB) lauten:</p>
<h4><span id="more-1034"></span>§ 303a StGB [Datenveränderung]</h4>
<p>(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Der Versuch ist strafbar.<br />
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.</p>
<h4>§ 303b [Computersabotage]</h4>
<p>(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er<br />
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,<br />
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder<br />
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,<br />
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.<br />
(3) Der Versuch ist strafbar.<br />
(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter<br />
1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,<br />
2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,<br />
3. durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die <a href="http://www.jur-blog.de/tag/sicherheit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Sicherheit">Sicherheit</a> der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.<br />
(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.</p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, <a href="http://www.jur-blog.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> &#8211; www.jur-blog.de</p>
<h3 style="padding-left: 30px;">DerWesten: Schalke stellt <a href="http://www.jur-blog.de/tag/strafanzeige/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Strafanzeige">Strafanzeige</a> gegen <a href="http://www.jur-blog.de/tag/computer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Computer">Computer</a>-<a href="http://www.jur-blog.de/tag/hacker/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hacker">Hacker</a></h3>
<p style="padding-left: 30px;"><a title="DerWesten | Strafanzeige gegen Hacker von Schalke04" href="http://www.derwesten.de/nachrichten/sport/fussball/1-bundesliga/s04/2009/2/12/news-110724799/detail.html" target="_blank">DerWesten, 12.02.2009</a>, Holger Schmidt und David Nienhaus</p>
<p style="padding-left: 30px;">(&#8230;) Gehen oder bleiben? Diese Frage hatte Kevin Kuranyi in den vergangenen Tagen selbst aufgeworfen. Widersprüchliche Interviews führten dazu, dass sogar über einen sofortigen Wechsel des Schalker Stürmers spekuliert wurde. Offenbar hat ein Internet-<a href="http://www.jur-blog.de/tag/hacker/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hacker">Hacker</a> diese Steilvorlage aufgenommen und die Homepage des FC Schalke 04 &#8220;geknackt&#8221;. Jedenfalls zierte während des Länderspiels der deutschen Nationalmannschaft eine Eilmeldung den Internetauftritt des Vereins. Inhalt: die Freistellung Kuranyis.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Anzeige wegen <a href="http://www.jur-blog.de/tag/computer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Computer">Computer</a>-Sabotage<br />
Allerdings dementierte der Verein die Meldung sofort. &#8220;Diese merkwürdige Meldung auf der Homepage ist eine Falschmeldung&#8221;, so Schalke-Sprecher Christoph Pieper. Anscheinend habe sich ein <a href="http://www.jur-blog.de/tag/hacker/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hacker">Hacker</a> &#8220;mit krimineller Energie&#8221; Zugang zum sogenannten &#8220;Content Management System&#8221; verschafft, über das die Inhalte der Seite verwaltet werden. &#8220;Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt&#8221;, sagte Präsident Josef Schnusenberg. Am Donnerstag hat der Verein <a href="http://www.jur-blog.de/tag/strafanzeige/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Strafanzeige">Strafanzeige</a> gegen Unbekannt wegen <a href="http://www.jur-blog.de/tag/computer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Computer">Computer</a>-Sabotage gestellt.<br />
(&#8230;)<br />
Hier die Meldung auf der Schalke-Homepage im Wortlaut (Quelle Reviersport  ):<br />
&#8220;In einer außerplanmässigen Sondersitzung der Vereinsführung wurde heute entschieden, dass Kevin Kuranyi von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber Schalke 04 bis auf weiteres befreit wird. Nach medienwirksamen und für den Verein untragbaren Äußerungen von Kevin gegen die Mannschaft war eine Freigabe unausweichlich. Seitens der Vereinsführung und engen Vertrauen Kevins wurden alle Bemühungen unternommen um einer Fortsetzung bei Schalke nicht im Wege zu stehen. Alle sogearteten Versuche sind gescheitert. Um die Mannschaft vor einem weiteren Imageverlust zu schützen, und die Stimmung im Verein nicht länger zu belasten, wird Kevin jetzt bedingungslos aus seinem Vertrag entlassen. Über die weiteren Pläne von Kevin und eine Ablöse von einem neuen Verein ist uns noch nichts bekannt. Kevin wird sich dazu aber noch gesondert an die Presse wenden. Uns verlässt ein ausgezeichneter Spieler der ein grosses Loch im Kader unserer Mannschaft hinterlässt, trotzdem schauen wir hoffnungsvoll in die Zukunft und freuen uns auf neue Herausforderungen und neue Gesichter im Verein.&#8221;</p>
<p>Weitere aktuelle Informationen finden sich auf dem Blog <a title="Hackerangriff auf Web-Site des Schalke04 | 123sprotrecht.de" href="http://sportrecht.wordpress.com/2009/02/12/kevin-kuranyi-von-seinen-vertraglichen-pflichtenbis-aus-weiteres-befreit/" target="_blank">123sportrecht.de</a>.</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008 www.jur-blog.de <br />Dieser Feed ist nur f&uuml;r den pers&ouml;nlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt. Eine unberechtigte Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten verst&ouml;&szlig;t gegen das Urheberrecht.  (Digital Fingerprint: alöjkfhlöanf8705khtrß077kaghpp)</small>
	Tags: <a href="http://www.jur-blog.de/tag/computer/" title="Computer" rel="tag">Computer</a>, <a href="http://www.jur-blog.de/tag/hacker/" title="Hacker" rel="tag">Hacker</a>, <a href="http://www.jur-blog.de/tag/internet-straftaten/" title="Internet-Straftaten" rel="tag">Internet-Straftaten</a>, <a href="http://www.jur-blog.de/tag/sicherheit/" title="Sicherheit" rel="tag">Sicherheit</a>, <a href="http://www.jur-blog.de/tag/strafanzeige/" title="Strafanzeige" rel="tag">Strafanzeige</a>, <a href="http://www.jur-blog.de/category/strafrecht-und-it/" title="Strafrecht und IT" rel="tag">Strafrecht und IT</a><br /><br />

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		<title>Kripo Kiel sucht Telefon- und SMS-Abzock-Geschädigte</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jan 2009 16:52:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Kriminalpolizei Kiel sucht über das Verbraucherschutzportal Antispam.de Geschädigte, die von den Firmen MintNet (Flensburg) und Mobile Solutions (Kiel) Rechnungen erhalten oder gezahlt haben. Es geht um Rechnungen für Anrufe auf kostenpflichtige Dienste (Verkauf eines PKW) bzw. kostenpflichtige SMS-Leistungen. Es soll laut Angaben der Kripo Kiel jeweils von Anfang an um Gewinnerzielung gegangen sein, ohne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kriminalpolizei <a href="http://www.jur-blog.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> sucht über das Verbraucherschutzportal Antispam.de  Geschädigte, die von den Firmen MintNet (Flensburg) und Mobile Solutions (<a href="http://www.jur-blog.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a>) Rechnungen erhalten oder gezahlt haben. Es geht um Rechnungen für Anrufe auf kostenpflichtige Dienste (Verkauf eines PKW) bzw. kostenpflichtige <a href="http://www.jur-blog.de/tag/sms/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with SMS">SMS</a>-Leistungen. Es soll laut Angaben der Kripo <a href="http://www.jur-blog.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> jeweils von Anfang an um Gewinnerzielung gegangen sein, ohne dass eine Leistungsbereitschaft bestand bzw. kontaktwillige Singels an den angeblichen Vermittlungsdienst teilnahmen.</p>
<p><span id="more-869"></span></p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, <a href="http://www.jur-blog.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a>  &#8211; www.jur-blog.de</p>
<blockquote>
<h4>antispam.de &#8211; Polizeiliche Suchmeldung (dort verifizierte Adresse)</h4>
<p>(&#8230;)<br />
1.) Es wurden in Zeitungen und im Internet Anzeigen geschaltet, in welchen Autos weit unter dem Marktpreis angeboten wurden, so daß ein hohes Interesse seitens autosuchender Personen zu erwarten gewesen sein dürfte. Hier wurde eine Handynummer in den Inseraten genannt. Auf dieser war allerdings stets nur die Mailbox zu erreichen, welche mitteilte, daß man unter einer 0137- er- Rufnummer zu erreichen sei. Nach Ende der Bandansage vergingen dann mehrere Sekunden, bis ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit in Höhe von 1 Euro pro Anruf erging. Es ist allerdings niemand bekannt geworden, der hier jemals durchgekommen wäre. Bei Anruf auf der 0137-er- Rufnummer erklang eine Bandansage mit dem Inhalt, daß derzeit keiner erreichbar sei und man es zu einem späteren Zeitpunkt neuerlich versuchen solle. Zu diesem Zeitpunkt allerdings erfolgte schon die die Abrechnung wegen Kostenpflichtigkeit. Gleichermaßen ist zu erkennen, daß es die Autos nicht gegeben haben dürfte, da in der Anzeige genannte technische Details von den Autoherstellern in keinem gängigen Modell kombiniert waren. Dies diente vermutlich nur dem Zweck, kaufwillige Interessenten dazu zu bewegen, hier &#8211; möglichst auch mehrfach &#8211; anzurufen.<br />
In analoger Begehung ist es hier auch zur Nutzung von 0900-er- Rufnummern gekommen.</p>
<p>2. Über eine Internetseite whois: &#8212;&#8212;&#8212;&#8211; wird ein Singleforum vorgetäuscht, in dem kontaktwillige Personen, welche sich auf der Suche nach Partnerschaft befinden, mit anderen Singles in Kontakt gelangen könnten. Die Kommunikation erfolgte allerdings ausschließlich über Moderatoren der Firmen, welche über eine lange Zeit versuchten, Kontaktwillige in eine Kommunikation per <a href="http://www.jur-blog.de/tag/sms/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with SMS">SMS</a> einzubinden, wobei jede an die Kurzwahl geschickte <a href="http://www.jur-blog.de/tag/sms/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with SMS">SMS</a> mit einem Betrag von 1,99 Euro abgerechnet wurde. Es darf hierbei bezweifelt werden, daß es auf dieser Internetseite überhaupt Kontaktwillige gegeben hat, da zu vermuten steht, daß jegliche Kommunikation über die Moderatoren abgewickelt wurde, weshalb es auch nie zu Treffen zwischen zwei reellen Personen gekommen sein dürfte. Die Werbung der möglichen Kunden erfolgte hierbei über die Auswertung von Internetforen und Konaktanzeigen, in denen Handynummern angegeben waren. Diese wurden durchsucht und die Handynummern unaufgefordert kontaktiert, verbunden mit der Maßgabe, Antworten an eine fünfstellige Kurzwahlnummer zu senden . Gleichermaßen ist denkbar, daß die Kurzwahlnummer in eine Mobilfunknummer eines Netzbetreibers eingearbeitet wurde. Hierzu wird eine Kurzwahl durch zwei Ziffern verlängert und mit einer entsprechenden Netzvorwahl versehen. Technisch gesehen wird dann die Kurzwahlnummer angerufen, obgleich man mutmaßlich eine Handynummer anwählte oder eine <a href="http://www.jur-blog.de/tag/sms/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with SMS">SMS</a> auf diese verschickte.</p>
<p>Die derzeit bekannten Servicenummern der Firma MINTNET und / oder der MOBILE SOLUTIONS lauten ( nicht vollständig aufgeführt ):<br />
22040, 22324, 30333, 31333, 33777, 43444, 44433, 44664, 45444, 55444, 55544, 55577, 55599, 57555, 72777, 77722, 77744, 77755, 40050, 44660, 77776</p>
<p>Die Kriminalpolizei <a href="http://www.jur-blog.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> hat in dieser Angelegenheit nunmehr folgende Fragen:<br />
- Sind Sie möglicherweise auf eine der oben genannten Arten geschädigt worden ?<br />
- Haben Sie aufgrund der genannten Anzeigen Kontakt zu einer kostenpflichtigen Service- Rufnummer gesucht, ohne daß Ihnen hierbei klar war, daß zum einen erhebliche Kosten entstehen würden und Sie evtl. auch nicht mit einer tatsächlich existenten Person kommunizieren würden?<br />
- Haben Sie aus derartiger Kommunikation noch <a href="http://www.jur-blog.de/tag/sms/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with SMS">SMS</a> auf dem <a href="http://www.jur-blog.de/tag/handy/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Handy">Handy</a> oder Rechnungen mit Einzelverbindungsnachweisen vorliegen?<br />
- Haben Sie sich gegebenenfalls bei einer dieser Firmen um eine Beschäftigung beworben und diese nachher abgelehnt?<br />
- Können Sie sachdienliche Hinweise jeglicher Art zu den geschilderten Sachverhalten geben? (&#8230;)</p></blockquote>
<p><a title="antispam.de | Kripo Kiel sucht" href="http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=22300" target="_blank">Text von www.antispam.de</a></p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008 www.jur-blog.de <br />Dieser Feed ist nur f&uuml;r den pers&ouml;nlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt. Eine unberechtigte Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten verst&ouml;&szlig;t gegen das Urheberrecht.  (Digital Fingerprint: alöjkfhlöanf8705khtrß077kaghpp)</small>
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		<title>Neues Internet-Strafrecht: Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat &#8211; § 91 StGB-E (neu)</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 16:01:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach dem künftigen § 91 StGB-E (neu) sollen die Staatsschutzsachen erweitert werden. Das BMJ hält insb. die bereits geltenden Strafvorschriften, die das Anleiten zu Straftaten ahnden (§§ 111, 130a StGB) für unzureichend. Entsprechend werden nun die Vorschläge für eine Verschärfung des Strafrechts begründet. Ob diese Neuregelung aber die bestehenden Probleme beseitigt, erscheint zweifelhaft. Mit dieser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem künftigen § 91 StGB-E (neu) sollen die Staatsschutzsachen erweitert werden. Das <a href="http://www.jur-blog.de/tag/bmj/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BMJ">BMJ</a> hält insb. die bereits geltenden Strafvorschriften, die das Anleiten zu Straftaten ahnden (§§ 111, 130a StGB) für unzureichend. Entsprechend werden nun die Vorschläge für eine Verschärfung des Strafrechts begründet. Ob diese Neuregelung aber die bestehenden Probleme beseitigt, erscheint zweifelhaft. Mit dieser Regelung werden wohl eher wieder nationale Provider, Plattformen oder Communities betroffen sein.</p>
<p>Eines der wirklichen (d. h. praktischen) Probleme besteht in der internationalen <a href="http://www.jur-blog.de/tag/verbreitung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Verbreitung">Verbreitung</a> der als Bedrohung wahrgenommenen &#8220;Anleitungen&#8221;. Statt weiter im nationalen Alleingang aus Aktionismus Straftatbestände zu schaffen, wäre mehr durch eine Kooperation bei der Strafverfolgung auf internationaler Ebene zu gewinnen. Diese Kooperation sezt aber auch einen Konsens über die verfolgbaren <a href="http://www.jur-blog.de/tag/internet-straftaten/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Internet-Straftaten">Internet-Straftaten</a> voraus. An dieser Perspektive fehlt es in der gegenwärtigen Reform. Statt Kooperation der inernationalen Strafverfolgungsbehörden wird (mal wieder) das Ausländerrecht geändert. Ein eher hilfloser Versuch der Bekämpfung eine wahrgenommenen Bedrohung.<br />
<span id="more-852"></span></p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner &#8211; <a href="http://www.jur-blog.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a>, www.jur-blog.de</p>
<p><strong>Textauszug aus: <a href="http://www.jur-blog.de/tag/bmj/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BMJ">BMJ</a>, Pressemitteilung &#8211; Berlin, 14. Januar 2009 &#8211;  (&#8230;)</strong></p>
<blockquote><p>a) <strong>Problem</strong><br />
Das Internet als weltweiter Kommunikationsraum hat als Propagandamedium für Terroristen in erheblichem Umfang an Bedeutung gewonnen. Auf vielen Internetseiten sind Anleitungen für die Herstellung von Sprengstoffen, den Bau von Sprengvorrichtungen oder die Ausbildung in terroristischen Trainingslagern im Kontext beispielsweise mit islamistischer Hetzpropaganda zu finden. Solche Anleitungen stellen eine erhebliche Gefahr dar, da sie ohne weitere Zwischenschritte zur Vorbereitung von Gewalttaten verwendet werden können und nach den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden auch verwendet werden.</p></blockquote>
<blockquote><p>Trotz der von ihnen ausgehenden Gefahr solcher Anleitungen erfassen die bereits geltenden Strafvorschriften, die das Anleiten zu Straftaten ahnden (§§ 111, 130a StGB), diese bislang nicht hinreichend. Nach geltendem Recht muss entweder nachgewiesen werden, dass sich die verbreiteten Schriften auf eine konkrete Tat beziehen oder dass der Täter die Absicht verfolgt, bei einem anderen die Bereitschaft zur Begehung schwerer Straftaten zu wecken oder zu fördern.</p>
<p>b) <strong>Lösung</strong><br />
Diese Probleme der Praxis soll der neue § 91 StGB lösen. Die Vorschrift erfasst das Verbreiten oder das Anpreisen von terroristischen &#8220;Anleitungen&#8221; &#8211; beispielsweise im Internet &#8211; und bedroht diese Verhaltensweisen mit bis zu drei Jahren Haft, wenn die Umstände der <a href="http://www.jur-blog.de/tag/verbreitung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Verbreitung">Verbreitung</a> der Anleitung geeignet sind, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen.</p>
<p>Entscheidend ist, dass nicht mehr auf die Absicht des Täters abgestellt wird. Statt dessen soll es künftig ausreichen, dass die Umstände der <a href="http://www.jur-blog.de/tag/verbreitung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Verbreitung">Verbreitung</a> der jeweiligen Anleitung (z. B. im Rahmen einer islamistischen oder auch rechtsextremistischen Webseite) objektiv geeignet sind, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine Gewalttat mit einer staatsschutzrelevanten Zielsetzung zu begehen.</p>
<p>Beispiel: A stellt auf einem dschihadistischen Internetforum, in dem zu Anschlägen aufgefordert wird, eine Bombenbauanleitung ein. Dies wäre in Zukunft strafbar, ohne dass er die konkrete Absicht haben muss, dass jemand sich dieser Anleitung bedient, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen.</p>
<p>Ebenfalls bestraft werden soll, wer sich eine solche Anleitung (zum Beispiel durch Herunterladen aus dem Internet) verschafft, um eine solche Gewalttat zu begehen (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB (neu)).</p>
<p>Beispiel: Zur Vorbereitung der versuchten Anschläge auf Regionalzüge in Koblenz und Dort mund haben sich die Täter nach dem Ergebnis der Ermittlungen aus dem Internet Bombenbauanleitungen heruntergeladen. Dies wäre in Zukunft strafbar.</p>
<p>Wer sich solches Material ohne Anschlagsvorsatz (z.B. aus jugendlicher Neugier) herunterlädt, wird nicht von dem Tatbestand erfasst. Ausgenommen von der Strafbarkeit sind auch solche Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten oder der Forschung, Wissenschaft oder Lehre dienen. Straflos sind etwa Anleitungen in Chemiebaukästen, Lehrbüchern oder auch Patentschriften. (&#8230;)</p>
<p>2. Aufenthaltsrecht<br />
Ergänzt werden auch aufenthaltsrechtliche Regelungen. Eingeführt wird ein neuer Regelausweisungstatbestand, der die bisherigen Regelausweisungstatbestände im Hinblick auf die Zielrichtung des neuen § 89a StGB-E ergänzt. So können bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten regelmäßig aufenthaltsrechtliche Maßnahmen getroffen werden:</p></blockquote>
<blockquote><p>* Ausweisung mit der Folge, dass der Aufenthaltstitel nach § 51 Abs. 1 Nummer 4 des Aufenthaltsgesetzes erlischt, eine Abschiebung grundsätzlich möglich ist, und ein Aufenthalts- und Einreiseverbot (§ 11 Abs. 1 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes) besteht,<br />
* Zurückweisung an der Grenze (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes)</p>
<p>Ausländer, die im Ausland schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, sollen nach Möglichkeit bereits an der Einreise gehindert werden.</p></blockquote>
<blockquote></blockquote>
<p style="center;">- *** -</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008 www.jur-blog.de <br />Dieser Feed ist nur f&uuml;r den pers&ouml;nlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt. Eine unberechtigte Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten verst&ouml;&szlig;t gegen das Urheberrecht.  (Digital Fingerprint: alöjkfhlöanf8705khtrß077kaghpp)</small>
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		<title>BGH: Strafbarkeit der Darstellung des Keltenkreuzes</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Nov 2008 05:41:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 &#8211; 3 StR 164/08 &#8211; Die isolierte Darstellung des so genannten Keltenkreuzes kann als Darstellung des Kennzeichens einer verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) strafrechtlich verfolgt werden. Dies werden Foren-Betreiber (aber auch Betreiber von Bild-Blogs) und Webdesigner künftig beachten müssen. Die Strafbarkeit der Verbreitung gilt nach dem Urteil des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jur-blog.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, Beschluss vom 1. Oktober 2008 &#8211; 3 StR 164/08 &#8211; Die isolierte Darstellung des so genannten Keltenkreuzes kann als Darstellung des Kennzeichens einer  verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) strafrechtlich verfolgt werden. Dies werden Foren-Betreiber (aber auch Betreiber von <a href="http://www.jur-blog.de/tag/bild/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Bild">Bild</a>-Blogs) und Webdesigner künftig beachten müssen. Die Strafbarkeit der <a href="http://www.jur-blog.de/tag/verbreitung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Verbreitung">Verbreitung</a> gilt nach dem Urteil des <a href="http://www.jur-blog.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> nämlich schon bei einer isolierten Darstellung des Bildes. Wie der <a href="http://www.jur-blog.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a> aber ausdrücklich hervorhebt, kommt es auf einen Kontext an, wenn ein solcher vorhanden ist. Darstellungen im Internet auf historischen Seiten oder die <a title="Wikipedia.de | Keltenkreuz" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Keltenkreuz" target="_blank">Erläuterungen auf Wikipedia</a> dürften also keinen Anlaß für strafrechtliche Ermittlungen geben&#8230;</p>
<p><span id="more-746"></span></p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, <a href="http://www.jur-blog.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> &#8211; www.jur-blog.de</p>
<h4><a href="http://www.jur-blog.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>: Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar</h4>
<p>PM Nr. 209/2008 &#8211; Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes &#8211; die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen &#8220;Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit&#8221; (VSBD/PdA) als Emblem benutzt wurde, auch dann den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d. h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. Der Senat hat die Frage im Grundsatz bejaht.</p>
<p>Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen &#8211; verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit des § 86 a StGB auf Fälle beschränkt wird, in denen das stilisierte Keltenkreuz einen konkreten Bezug zur verbotenen Organisation aufweist. Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestands liefe dem weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden.</p>
<p>Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten allerdings in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur verfassungskonformen Auslegung des § 86 a StGB dann, wenn die äußeren Umstände der Verwendung des Symbols eindeutig ergeben, dass der Schutzzweck des § 86 a StGB nicht tangiert, also das Symbol offenkundig in einem unverfänglichen Zusammenhang gebraucht wird.</p>
<p><a href="http://www.jur-blog.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>, Beschluss vom 01.10.2008 &#8211; 3 StR 164/08</p>
<p>Oberlandesgericht Nürnberg &#8211; Beschluss vom 18. März 2008 &#8211; 2 St OLG Ss 12/08 (Int. Az.: 15/08)</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008 www.jur-blog.de <br />Dieser Feed ist nur f&uuml;r den pers&ouml;nlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt. Eine unberechtigte Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten verst&ouml;&szlig;t gegen das Urheberrecht.  (Digital Fingerprint: alöjkfhlöanf8705khtrß077kaghpp)</small>
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		<title>Abo-Fallen: Kein Zahlungsanspruch und strafbar &#8211; doch das Geschäft blüht weiter!</title>
		<link>http://www.jur-blog.de/strafrecht-und-it/rechtsanwalt/2008-10/abo-falle-kein-zahlungsanspruch-und-strafbar-doch-das-geschaft-bluht-weiter/</link>
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		<pubDate>Tue, 14 Oct 2008 10:52:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Exner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zugl. zu AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 &#8211; Eine Abo-Falle ist eine Internetseite, die nicht oder nicht ausreichend über die Entgeltlichkeit der Leistung informiert. Zahlreiche dieser Seiten sind online und sammeln die &#8220;Kundendaten&#8221; der ahnungslosen Opfer ein. Meist geraume Zeit später wird dann die gar nicht bestehende Forderung &#8211; nicht selten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zugl. zu AG <a href="http://www.jur-blog.de/tag/muenchen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with München">München</a>, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 &#8211; Eine <a href="http://www.jur-blog.de/tag/abo-falle/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abo-Falle">Abo-Falle</a> ist eine Internetseite, die nicht oder nicht ausreichend über die Entgeltlichkeit der Leistung informiert. Zahlreiche dieser Seiten sind online und sammeln die &#8220;Kundendaten&#8221; der ahnungslosen Opfer ein.<br />
Meist geraume Zeit später wird dann die gar nicht bestehende Forderung &#8211; nicht selten gleich im Wege eines angeblichen &#8220;Inkasso&#8221; &#8211; geltend gemacht. Und das geht so seit Jahren! Im Ergebnis geschiet nichts, insb. Anwaltskammern, Finanz-, Ordnungs- und Strafbehörden schauen diesem Treiben scheinbar nur zu.<br />
Zwar hat schon Anfang 2007 das AG <a href="http://www.jur-blog.de/tag/muenchen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with München">München</a> entschieden, dass die geltend gemachte Forderung nicht bestehe. Wer also weiterhin solche Forderungen geltend macht, täuscht über deren Bestehen und erweckt mit z. B. einer Inkasso-Mitteilung einen Irrtum. Der Irrtum, es bestehe zu recht eine Forderung, soll auch zu einer Vermögensverfügung führen, die sich damit als rechtswidig erweist.<br />
Im Ergebnis liegen also die Tatbestandsmerkmale des Betrugs nach § 263 StGB vor. Wird deshalb ermittelt? Prüfen die Anwaltskammern ein solches, z. B. in <a href="http://www.jur-blog.de/tag/muenchen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with München">München</a> vielfach gerügtes Verhalten der AnwältInnen? Prüfen Gewerbe- und Finaznämter die ordnungsgemäße wirtschaftliche Betätigung? <span id="more-664"></span></p>
<p>Trotz des bekannten Phänomens der Abo-Fallen und dem großen wirtschaftlichen Schaden wegen der Vielzahl der Fälle, finden abschreckende Ermittelungen nicht statt. Der Grund wird in den regelmäßig &#8220;kleinen&#8221; Streitwerten und Forderungen von bis zu 150,- EUR liegen. Multipliziert man diesen Wert aber mit den tausendfachen Rechnungen und Inkasso-Bemühungen, so kann man den wirklichen Schaden in etwa absehen. Gerade für Personen, die das Unrecht dieser Forderung nicht erkennen, muss ein sozialer Rechtsstaat die Verfolgung dieses Massendeliktes endlich entschlossen anpacken.</p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, <a href="http://www.jur-blog.de/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> &#8211; www.jur-blog.de</p>
<h4>Rechtsgrundlage: § 263 StGB [<a href="http://www.jur-blog.de/tag/betrug/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betrug">Betrug</a>]</h4>
<ol>
<li>Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</li>
<li>Der Versuch ist strafbar.</li>
<li>In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von &#8230;</li>
</ol>
<p><strong>Hintergrundinformation</strong>:</p>
<blockquote>
<h2>AG <a href="http://www.jur-blog.de/tag/muenchen/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with München">München</a>, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 &#8211; Kein Zahlungsanspruch bei <a href="http://www.jur-blog.de/tag/abo-falle/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Abo-Falle">Abo-Falle</a></h2>
<p style="padding-left: 30px;">I. Die Klage wird abgewiesen.<br />
II. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klagepartei<br />
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.<br />
IV. Der Streitwert wird auf EUR 30,- festgesetzt.<br />
<strong></strong></p>
<p><strong>Entscheidung:</strong><br />
Gemäß § 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses Entscheidungsrahmens berücksichtigt das Gericht grundsätzlich den gesamten Akteninhalt.<br />
Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung der Lebenserwartungs-Berechnung nach § 611 Abs. 1 BGB. Ein wirksamer Vertrag zu den Bedingungen, die die Klägerin in ihren AGB vorgibt, ist wegen eines versteckten Eignungsmangels über den Preis nicht zustande gekommen, § 155 BGB. Zwar hat die Beklagte durch Anklicken akzeptiert, dass sie die AGB der Klägerin anerkennt. Jedoch ist Ziffer 6 Satz 1 der AGB eine überraschende Klausel nach § 305c Absatz 1 BGB und damit nicht Vertragsbestandteil geworden.<br />
Da es der Klägerin erkennbar und wesentlich aber auf eine zahlungspflichtige Leistung ankommt, ist der Vertrag wegen des Einigungsmangels in diesem Hauptpunkt überhaupt nicht wirksam geschlossen worden. Aufgrund der richterlichen Inaugenscheinnahme der streitgegenständlichen Internet-Seite ist das Gericht überzeugt, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung geht. Es wird mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne auf Kosten hinzuweisen. Der Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reicht hierfür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren.<br />
Eine Anmeldung ist vorliegend möglich, ohne das Feld über den Preis unterhalb des Anmeldebuttons auf dem Bildschirm gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der AGB muss nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier versteckt sich die <a href="http://www.jur-blog.de/tag/zahlungspflicht/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Zahlungspflicht">Zahlungspflicht</a> befindet. Zwar können grundsätzlich auch Hauptleistungspflichten in AGB geregelt werden, vergleiche Palandt, 65. Auflage, § 305 Randnummer 5, aber hier wird in den AGB überhaupt erst der Vertrag als entgeltlicher Vertrag dargestellt. Daher ist auch die vom Klägervertreter angeführte <a href="http://www.jur-blog.de/tag/bgh/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BGH">BGH</a>-Entscheidung, Aktenzeichen: I ZR 75/03, nicht einschlägig. Dort war zwischen den Parteien auch ohne AGB klar, welches Vertragsverhältnis der Art nach vorlag.<br />
Insgesamt ist Ziffer 6 Satz 1 der AGB nach den gesamten Umständen, nämlich dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam ist.<br />
Die Klage war daher abzuweisen. Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO. Die vorläufige Vollstreckbarkeit richtet sich nach §§ 708 Nr. 11, 713 ZPO, die Streitwertfestsetzung nach § 3 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG.</p></blockquote>
<hr /><h2>Kommentare</h2><ul><li><a href="http://www.jur-blog.de/strafrecht-und-it/rechtsanwalt/2008-10/abo-falle-kein-zahlungsanspruch-und-strafbar-doch-das-geschaft-bluht-weiter/#comment-320">04.08.2009</a>, <a href='http://www.kanzlei-exner.de/Beratung/Beratungsleistungen/beratungsleistungen.html' rel='external nofollow' class='url'>Rechtsanwalt Exner</a> schreiben: <strong>Update: <a href="http://blog.beck.de/2009/08/03/abzockseiten-im-internet-und-ihre-unlauteren-inkasso-anwaelte-%E2%80%93-tut-sich-endlich-was" title="Betreiber von Abzockseiten im Internet und ihre unlauteren Inkasso-Anwälte – tut sich endlich was?" rel="nofollow">Betreiber von Abzockseiten im Internet und ihre unlauteren Inkasso-Anwälte – tut sich endlich was?</a></strong>
In einem Beitrag zum Beck-Blog (03.08.2009) hat nun auch Experte Prof. Dr. Henning Ernst Müller nachdrücklich die Strafbarkeit von Abo-Fallen gefordert. Ebenso soll das anwaltliche Inkasso für diese Abo-Fallen trotz Nicht-Bestehen der Forderung strafbar sein. Warum die Rechtsprechung und auch die Ermittlungsbehörden in diesem Bereich so nachsichtig verfahren, wird auch in diesem Beitrag hinterfragt. Das vergleichende Beispiel des Schwarzfahrens macht jedoch klar: Bisher ist haben die zahlreichen Betroffenen der Abo-Fallen keine wirtschaftlich starke Lobby, die mit einheitlicher Stimme Änderungen fordert. Doch 2009 ist ja Wahljahr ...!</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008 www.jur-blog.de <br />Dieser Feed ist nur f&uuml;r den pers&ouml;nlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt. Eine unberechtigte Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten verst&ouml;&szlig;t gegen das Urheberrecht.  (Digital Fingerprint: alöjkfhlöanf8705khtrß077kaghpp)</small>
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