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LG Düsseldorf, Urt. vom 16.07.2008, Az. 12 O 195/08 – Das Urteil des LG Düsseldorf verlangt nach Sicherungsmaßnahmen für ein WLAN. Wer wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wird, kann sich nach dieser Entscheidung anders nicht wirksam vor Ansprüchen schützen. Das Gericht hat den Betreiber eines WLANs als Störer betrachtet, der auch dann hafte, wenn ihm kein Verschulden vorzuwerfen sei. Allein das Betreiben eines WLAN ohne die üblichen Sicherungen sei ausreichend. Das Bestreiten des Antragsgegners, sah das Gericht auch als nicht ausreichend an, um die einstweilige Verfügung aufzuheben.




