Artikel-Schlagworte: „Router“
LG Hamburg, Beschluss 02.07.2009, Az. 315 O 294/09 – ———— aussortiert: Das Internet-by-Call- Angebot von Dienstleistungen der Antragstellerin mittels des ——— Least-Cost-Routers „S—- C—–” wurde durch das LG Hamburg verboten. Erstaunlich ist der niedrige Streitwert: Während nichtsahnende (weil der Hersteller eine bekanntes Musiklabel ist) Verkäufer einer CD bei eBay bis zu 125.000 EUR Streitwert in Hamburg drohen, kommt der hier behandelte Dienst mit 5 Bezeichnungen schon mit einem lächerlichen blauen Auge und dem Streitwert von 25.000,- EUR davon.
OLG Köln, Urteil vom 01.06.2007, Az. 6 U 232/06 – Das OLG erkannte auf eine wirksame Einrede der Verjährung bei irreführender Werbung für WLAN-Router. Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in welchem der Verletzte von der Handlung und der Person des Verletzers Kenntnis erlangt. Dabei ist nach altem wie nach neuem UWG – der Start des Laufs der Verjährungsfrist entscheidend davon abhängig, ob eine Einzelhandlung oder eine Dauerhandlung in Rede steht. Das OLG stellte für die Unterscheidung zwischen dem Begriff der Einzelhandlung und jenem der Dauerhandlung darauf ab, ob es der Verletzer in der Hand hat, den Störungszustand zu beseitigen. Da es in den beschriebenen Fällen der Werbung in einer Zeitschrift zur Annahme einer Einzelhandlung kam, waren insoweit Ansprüche des Klägers verjährt. Die später erfolgte Internet-Werbung war eine Dauerhandlung, aber ab dem Zeitpunkt der Lieferbarkeit des WLAN-Routers nicht mehr irreführend. Ab dem Zeitpnkt gemessen, lag aber ebenfalls Verjährnung vor.




