Artikel-Schlagworte: „Typosquatting“

Hanseatisches OLG, Beschluss vom 08.01.2009, Az. 5 W 1/09 – Mit der Entscheidung zu “Vertippter” – Domains ( allgemein als bezeichnet) stellt das OLG aus Hamburg zunächst den Grundsatz dar, dass im Domainrecht schon geringfügige Veränderungen geeignet sind, im konkreten Einzelfall aus dem Verbotsbereich des geschützten Zeichens heraus zu führen. Eine Betonung dieses Grundsatzes ist auch erforderlich, da in der Praxis andere Gerichte diesen Unterschied des Domainrechts z. B. vom Marken- und Kennzeichnungsrecht übersehen. Insoweit ist auch das gefundene Ergebnis begrüßenswert: Eine konkrete Verletzunghandlung – ohne Erweiterung auf alle möglichen sonst denkbaren Kennzeichnungen als Vertipper- bzw. – muss unterlassen werden.

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