Artikel-Schlagworte: „Verbraucherrechte“
BGH, Urteil vom 07.07.2010, VIII ZR 268/07 – Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht. Der Kläger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 € pro Bestellung in Rechnung. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei Fernabsatzgeschäften in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. Die Revision des Versandhandelsunternehmens hatte keinen Erfolg.
Auch online werden zunehmend Darlehen an Verbraucher angeboten. Dabei ist die anonyme Werbung und Bestellung im Internet besonders verführerisch. Das Bundeskabinett hat aktuell eine Neuregelung beschlossen. Diese greift tief in die noch nicht allzu alte Gesetzeslage ein: Staatlich reglementiert wird nunmehr die Werbung und auch die gesetzlichen Möglichkeiten zur Kündigung werden erweitert. Zudem soll ein Muster für Verbraucherdarlehen vorgegeben werden. Bleibt zu hoffen, dass dieses länger vor den Gerichten Bestand hat, als seinerzeit die Muster der BGB-InfoV zum Widerrufsrecht.




